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  3. Bayerischer Verwaltungsgerichtshof: Allgäuer Islamist Erhan A. durfte in Türkei ausgewiesen werden

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof
09.02.2016

Allgäuer Islamist Erhan A. durfte in Türkei ausgewiesen werden

Der aus Kempten stammende Islamist Erhan A. durfte in die Türkei ausgewiesen werden. Das hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) entschieden.

Die Ausweisung des aus dem Allgäu stammenden Salafisten Erhan A. ist nach einer Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (VGH) rechtmäßig. Die Richter lehnten es ab, eine Berufung gegen ein Urteil des Augsburger Verwaltungsgerichts zuzulassen. Diese Entscheidung sei nicht mehr anfechtbar, teilte ein VGH-Sprecher in München mit.

Im Oktober 2014 war der Kemptener mit türkischer Staatsbürgerschaft in die Türkei abgeschoben worden, nachdem er in einem Interview die Enthauptungen westlicher Journalisten durch die Terrororganisation IS gerechtfertigt hatte. Innenminister Herrmann hatte Erhan A. zuerst in Abschiebehaft nehmen und kurz darauf in die Türkei fliegen lassen.

Zunächst klagte Erhan A. ohne Erfolg in Augsburg. Auch der VGH sah nun keine Rechtsfehler bei der Abschiebung. Der Salafist hatte sich unter anderem auf eine UN-Resolution berufen, die seiner Ausweisung aus Deutschland entgegenstehe. Die Richter sahen dies anders: "Der Kläger vermochte nicht darzulegen, gegen welche Verpflichtungen die Ausländerbehörde im Rahmen der Ausweisungsentscheidung konkret verstoßen haben sollte", betonte VGH-Sprecher Martin Scholtysik.

Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) begrüßte die Entscheidung. "Der VGH hat die Ausweisungsentscheidung der Regierung von Oberbayern in vollem Umfang bestätigt." Das sei ein klares Signal: "Wir müssen und werden keine Ausländer bei uns dulden, die uns mit islamistischen Gewalttaten drohen und unseren Rechtsstaat mit Füßen treten."  (AZ, dpa)

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