Ex-CSU-Fraktionschef Georg Schmid wegen Sozialbetrugs verurteilt
Bewährungsstrafe für Georg Schmid: Das Augsburger Schöffengericht hat den früheren CSU-Spitzenpolitiker heute wegen Sozialbetrugs und Steuerhinterziehung verurteilt.
Der frühere CSU-Fraktionschef Georg Schmid ist heute vom Amtsgericht Augsburg zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und vier Monaten verurteilt worden. Der ehemalige Spitzenpolitiker aus Donauwörth muss außerdem die Kosten des Verfahrens tragen.
Das Schöffengericht sieht es als erwiesen an, dass Schmid, 61, seine Ehefrau Gertrud fast 22 Jahre lang als Scheinselbstständige in seinem Donauwörther Abgeordnetenbüro beschäftigt hat. Die Sozialkassen wurden dadurch um fast 350 000 Euro geprellt. Das Gericht werte dies als Sozialbetrug und Steuerhinterziehung.
Das Gericht glaubt Georg Schmid nicht, dass er das Beschäftigungskonstrukt aus Versehen gewählt hat. Amtsrichter Michael Nißl sagte: „Das Gericht nimmt Ihnen diesen Irrtum nicht ab. Sie sind Jurist, und nicht irgendein Jurist, sondern Sie waren Jurist im bayerischen Staatsdienst. Sie waren Staatssekretär, und zwar nicht in irgendeinem Ministerium, sondern im Ministerium für Arbeit und Soziales.“
Richter Nißl kritisierte neben Schmids Verhalten auch das System der Verwandtenbeschäftigung. Das Abgeordnetengesetz gewähre jedem Abgeordneten einen Geldtopf, in den jedermann einzahlt, um die parlamentarische Arbeit zu unterstützen. Die Landtagsabgeordneten hätten keinen Nachweis bringen müssen, um Geld aus diesen Töpfen zu erhalten.
Richter Nißl sagte wörtlich: „Dieses System hat es Ihnen ermöglicht, den Geldtopf anzuzapfen und in all den Jahren bis auf den letzten Tropfen auszuschöpfen.“ In keinem der Jahre sei der sogenannte Aufwandserstattungsanspruch nicht komplett abgeschöpft worden."
Georg Schmid muss 120.000 Euro Geldauflage zahlen
Das Augsburger Gericht hat keinerlei Zweifel, dass Gertrud Schmid als Scheinselbstständige gearbeitet hat. Richter Nißl führte gleich acht Belege dafür an. Schließlich redete der Richter Georg Schmid noch ins Gewissen: „Sie haben Ihre Stellung als Abgeordneter ausgenutzt und Ihnen entgegengebrachtes Vertrauen missbraucht.“
Am Ende gibt Richter Nißl die mit Spannung erwartete Stellungnahme zu Georg Schmids Pensionsansprüchen und wirtschaftlichen Verhältnissen ab. Nißl sagt: „Herr Schmid, Sie leben in sehr guten wirtschaftlichen Verhältnissen.“ Das Gericht ist überzeugt, dass Schmid seinen Pensionsansprüche aus der Zeit als Oberregierungsrat und aus 23 Jahren Abgeordnetentätigkeit nicht verlieren wird. „Die Pensionen, die Ihnen zustehn, sind fürstlich“, so Nißl.
Das Gericht ordnet außerdem an, dass Schmid einen Geldauflage von 120 000 Euro zahlen muss. Das Geld geht zu gleichen Teilen an vier soziale Einrichtungen.
Schließlich wendet sich der Richter noch einmal direkt an Georg Schmid: „Wir haben Ihnen beim letzten Wort zugehört, wir haben aber auch mitgerechnet. Insofern können Sie jetzt durchatmen. Wenn Sie sich zurücklehnen und Ihre wirtschaftliche Situation nüchtern betrachten, werden Sie sehen, dass von einem finanziellen Ruin keine Rede sein kann.“
Ob Schmid gegen das Urteil Rechtsmittel einlegen wird, ist noch unklar.
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