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  3. Augsburger Polizistenmord: Ist auch das Urteil gegen Raimund M. jetzt gefallen?

Augsburger Polizistenmord
12.02.2015

Ist auch das Urteil gegen Raimund M. jetzt gefallen?

Rudolf Rebarczyk (vorne) und sein Bruder Raimund M. (links) sollen den Augsburger Polizisten Mathias Vieth getötet haben. Rebarczyk ist jetzt rechtskräftig verurteilt.
Foto: Fred Schöllhorn

Dreieinhalb Jahre nach dem Mord am Polizisten Mathias Vieth gibt es eine erste rechtskräftige Entscheidung. Für den laufenden Prozess gegen Raimund M. kann das nur eines bedeuten.

Raimund M. sitzt selbst als Angeklagter im Schwurgerichtssaal 101 des Augsburger Landgerichts, als ihn die Nachricht ereilt: Sein jüngerer Bruder ist jetzt rechtskräftig als Polizistenmörder verurteilt. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Revision des 59-Jährigen zurückgewiesen. Rebarczyk gilt damit quasi offiziell als einer der Mörder des Augsburger Polizisten Mathias Vieth. Und sein Bruder? „Mein Mandant ist total niedergeschlagen. Er geht davon aus, dass das Verfahren gegen ihn hier jetzt auch gelaufen ist“, berichtet Verteidiger Werner Ruisinger.

Obwohl Raimund M., 61, als juristischer Laie gelten kann, dürfte er mit dieser Einschätzung recht behalten. Denn der Prozess gegen ihn ist nichts anderes als eine Kopie des ersten Verfahrens um den Polizistenmord. Mit der Ausnahme, dass M. ab November 2013 vorübergehend als verhandlungsunfähig galt und der Prozess gegen ihn deshalb platzte und im September 2014 aufs Neue gestartet wurde.

Doch in der Sache geht es exakt um dieselben Vorwürfe: M. soll mit seinem Bruder Mathias Vieth ermordet und versucht haben, Vieths Kollegin ebenfalls zu erschießen. Zudem werden den beiden vier brutale Raubüberfälle auf Werttransportfirmen und einen Supermarkt zur Last gelegt. Die damit verbundenen Verstöße gegen das Waffen- und das Kriegswaffenkontrollgesetz kommen noch obendrauf.

Urteil gegen Raimund M. soll im März fallen

All die Thesen der Kripo, der Staatsanwaltschaft und letztlich auch die Feststellungen aus der Beweisaufnahme des Gerichts können mit dem Beschluss des Bundesgerichtshofs nun als gesichert gelten. Der Prozess gegen den parkinsonkranken M. läuft ohne Verzögerungen. Mit einem Urteil ist noch im März zu rechnen. Wie es enden wird, dürfte jetzt klar sein. Selbst Verteidiger Ruisinger sagt: „Ich gehe davon aus, dass das Verfahren durch ist.“

Bei Rudolf Rebarczyk kam freilich noch eine grausame Besonderheit hinzu. Er hat bereits 1975 in Augsburg den Polizisten Bernd-Dieter Kraus erschossen. Auch damals soll er einen Raubüberfall geplant haben. Der Schwurgerichtsvorsitzende Christoph Wiesner sprach in seinem Urteil von einer „erschreckenden Parallelität der Ereignisse“ und sagte „zwei getötete Polizeibeamte sind wahrlich genug“. Mit der BGH-Entscheidung wird Rudolf Rebarczyk wohl nie mehr freikommen, sondern den Rest seines Lebens im Hochsicherheitsgefängnis in Straubing verbringen.

Für die Familie des getöteten Polizisten Mathias Vieth bringt die Entscheidung der Karlsruher Richter „viel Erleichterung“, sagt Rechtsanwalt Walter Rubach, der Vieths Witwe und Schwester als Nebenkläger vertritt. Die laufenden Verfahren haben für Sandra Vieth einen Neubeginn verhindert. Als der Prozess gegen Raimund M. geplatzt war, sprach sie ein einziges Mal mit unserer Zeitung und zeigte sich entsetzt, dass die Justiz nicht in der Lage ist, die Mörder ihres Mannes zu verurteilen. Vielleicht ist jetzt ein Neubeginn für die Witwe zum Greifen nahe. "Kommentar

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