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Augsburg
06.08.2014

Polizistenmord-Prozess: Die Risiken beim zweiten Anlauf

Der Verdächtige Raimund M. vor eineinhalb Jahren beim Auftakt des ersten Prozesses. Im September startet das Verfahren in Augsburg neu.
Foto: Archivfoto Ulrich Wagner

Am 22. September beginnt ein neuer Prozess um den Augsburger Polizistenmord. Das Gericht will verhindern, dass wieder etwas schiefgeht. Doch es gibt Risiken.

Wenn am 22. September der zweite Prozess um den Augsburger Polizistenmord beginnt, jährt sich das Verbrechen bald schon zum dritten Mal: Es war in der Nacht zum 28. Oktober 2011, als die Polizeibeamten Mathias Vieth und Diana K. auf einem Parkplatz am Augsburger Kuhsee zwei Verdächtige kontrollieren wollten. Die Männer flüchteten auf einem Motorrad. Nach einer Verfolgungsjagd eröffneten sie aus dem Hinterhalt das Feuer auf die Beamten. Vieth wurde mit einer Kalaschnikow förmlich hingerichtet. Diana K. hatte viel Glück, sie erlitt nur einen Streifschuss.

Einer der spektakulärsten Fälle in der bayerischen Nachkriegsgeschichte

Nun könnte dieser Fall, einer der spektakulärsten in Bayerns Nachkriegsgeschichte, längst nach allen Regeln der polizeilichen und juristischen Kunst erledigt sein. Denn zwei Monate nach der Tat waren zwei Brüder verhaftet worden. Einer der beiden, Rudolf Rebarczyk, 59, hat bereits im Jahr 1975 einen Polizisten erschossen. Rebarczyk wurde am 27. Februar zur höchsten Strafe verurteilt, die das deutsche Recht vorsieht.

Raimund M.s Parkinson-Erkrankung ließ den ersten Prozess platzen

Der Prozess gegen seinen Bruder Raimund M., 61, gestaltete sich schwieriger. Zwar ergab die Beweisaufnahme eine recht schlüssige Kette von Indizien. Aber M. hat Parkinson. Und der zuständige Gutachter Ralph-Michael Schulte erachtete im Herbst vergangenen Jahres M.s Gesundheitszustand als so kritisch, dass er ihn für nicht mehr verhandlungsfähig hielt. Ein Streit um die Behandlung des kranken Angeklagten im Gefängnis brach aus. Im November platzte der Prozess. Das Gericht brauchte eine neue Strategie.

Neun Monate später sind die Richter der Schwurgerichtskammer so weit, dass sie einen neuen Anlauf unternehmen. Vom 22. September bis Ende April 2015 sind 41 Termine angesetzt, die letzten zehn davon nur vorsorglich, teilte das Landgericht mit. Inzwischen ist in der forensischen Psychiatrie in Haar ein neues Gutachten über Raimund M.s Zustand erstellt worden, mit dem Ergebnis: Der 61-Jährige ist verhandlungsfähig. Er sei zwar durch seine Krankheit und sein Alter leicht beeinträchtigt, doch einem Prozess mit verkürzten Verhandlungszeiten stehe nichts entgegen.

Raimund M. ist verhandlungsfähig - noch

Dennoch wird die fortschreitende Krankheit wie ein Damoklesschwert über dem Prozess hängen. Sollte sich der Zustand des Angeklagten verschlechtern, werden seine Verteidiger sicherlich erneut den Versuch unternehmen, den Prozess zum Platzen zu bringen.

Eine weitere Hürde aus dem ersten Prozess hat das Gericht zu nehmen: Der Sachverständige Schulte hatte sich in seinem Gutachten völlig überraschend darauf festgelegt, dass Raimund M. aus neurologischer Sicht gar nicht in der Lage gewesen sei, im Oktober 2011 in halsbrecherischer Fahrt auf einem Motorrad zu flüchten. Gutachter Schulte nimmt nicht mehr am Verfahren teil, seine Aussage steht aber im Raum.

Deshalb hat das Gericht Oliver Peschel vom Münchner Institut für Rechtsmedizin mit einem weiteren Gutachten beauftragt. Er soll klären, ob M. aus medizinischer Sicht in der Lage gewesen ist, an den Taten mitzuwirken.

Unklarheit um die Besetzung der Richter

Peschel hat M. und dessen Bruder unmittelbar nach der Verhaftung untersucht und war damals zu dem Ergebnis gekommen, dass M. trotz Parkinson „muskelkräftig, athletisch und durchtrainiert“ war. Schwer vorstellbar, dass der Gerichtsmediziner im neuen Prozess zu einem anderen Ergebnis kommt.

Zudem droht dem Gericht mit hoher Wahrscheinlichkeit ein Befangenheitsantrag der Verteidiger. Im Urteil gegen Rudolf Rebarczyk steht unmissverständlich, dass sein Bruder Raimund M. an dem Mord beteiligt war. Den neuen Prozess bestreiten dieselben Richter wie den alten. Die Rechtsprechung in ähnlichen Fällen ist so, dass ein Richter nicht abgelehnt werden kann, weil er schon einmal mit dem Fall befasst war. Doch eine derart dramatische Konstellation wie im Polizistenmord-Prozess ist selbst erfahrenen Strafrechtlern bislang nicht bekannt.

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