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Bayern
25.10.2012

Tanzverbot an stillen Tagen wird gelockert

In Bayern wird das Tanzverbot an stillen Tagen gelockert.
Foto: Archiv/Symbolbild

Das Tanzverbot an stillen Tagen in Bayern wird endgültig gelockert. Künftig soll Tanzen bis zwei Uhr morgens erlaubt sein. Im Gegenzug dürfen Gemeinden ein Alkoholverbot erlassen.

Bisher ist um 24 Uhr Schluss mit lauter Musik an bestimmten Tagen:Aschermittwoch, Gründonnerstag, Karfreitag, Karsamstag, Allerheiligen, der Volkstrauertag, Buß- und Bettag, der Totensonntag und Heiligabend von 14 Uhr an sind im bayerischen Feiertagsgesetz stille Tage.

Dafür Alkoholverbot an öffentlichen Plätzen

Nach monatelangem Hickhack über das Tanzverbot an diesen stillen Feiertagen gibt es nun aber endgültig einen Kompromiss zwischen CSU und FDP - der auch von der CSU-Fraktion mitgetragen wird. Danach darf in den Nächten vor stillen Feiertagen künftig bis 02.00 Uhr getanzt werden - also zwei Stunden länger als bisher.

Im Gegenzug bekommen Kommunen das Recht, ein Alkoholverbot auf öffentlichen Plätzen zu erlassen - das hatte die CSU gefordert. "Die Kommunen erhalten hiermit flexible Handlungsmöglichkeiten, um per Verordnung Alkoholexzesse an bestimmten Orten zu unterbinden", betonte Innenminister Joachim Herrmann (CSU) am Mittwochabend.

Tanzverbot: Auch Kirchen kompromissbereit

Eigentlich war die Lockerung des Tanzverbots schon Konsens zwischen den Koalitionspartnern CSU und FDP gewesen. Allerdings erhoben Teile der CSU Einspruch und warnten vor einer schleichenden Aushöhlung der Feiertage. Deshalb hatte es noch einmal Nachverhandlungen gegeben.

In der CSU-Fraktionssitzung stimmten am Mittwoch nun nur einige wenige Abgeordnete gegen die Lockerung. Die katholische und die evangelische Kirche hatten sich schon länger bei dem Thema versöhnlich gezeigt und pochten nicht mehr unbedingt auf dem Tanzverbot ab Mitternacht. dpa/AZ

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