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Prozess
17.04.2012

Vanessas Mörder sah als Jugendlicher einen Horrorfilm pro Tag

Im Prozess um die nachträgliche Sicherungsverwahrung des Mörders der zwölfjährigen Vanessa ist es am Dienstag um die Kindheit und Jugend des heute 29-Jährigen gegangen.
Foto: pu/hpl

Der Mörder der zwölfjährigen Vanessa aus Gersthofen war ein Horrorfilm-Liebhaber. Das hat seine Adoptivmutter vor Gericht ausgesagt.

Im Prozess um die nachträgliche Sicherungsverwahrung des Mörders der zwölfjährigen Vanessa ist es am Dienstag um die Kindheit und Jugend des heute 29-Jährigen gegangen. Mit etwa 14 Jahren habe ihr Sohn angefangen, regelmäßig Horrorfilme zu schauen, sagte die Adoptivmutter am Dienstag vor der Jugendkammer des Augsburger Landgerichts. "Vielleicht einen am Tag", sagte sie.

Vanessas Mörder: "Als Kind pflegeleicht"

Als Kind sei er pflegeleicht gewesen. Nach dem Tod seines Adoptivvaters 1993 habe er sich verändert, sei immer ruhiger und zurückgezogener geworden. "Da ist er in ein tiefes Loch gefallen." Die Richter müssen entscheiden, ob der Täter in nachträgliche Sicherungsverwahrung muss, oder ob er freikommt. Dazu prüfen sie, ob er weiter hochgefährlich ist und bei ihm eine psychische Störung vorliegt. Seine zehnjährige Haftstrafe hat der Mann bereits verbüßt.

Michael W. erstach Vanessa im Schlaf

Michael W. war in der Nacht des Rosenmontags 2002 verkleidet mit einer Totenmaske wie im US-Horrorfilm "Scream"  in das Haus der Familie Gilg in Gersthofen bei Augsburg eingestiegen und hatte die zwölfjährige Vanessa im Schlaf erstochen. Kurz darauf wurde der Metallbau-Azubi festgenommen.

Er gestand, die Tat nach dem Vorbild des Horrorfilms ausgeübt zu haben. Ein Jahr später wurde W. verurteilt. Der damalige Vorsitzende der Jugendkammer, Martin Kramer, sagte: "Er hat getötet um des Tötens willen."

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