Im Prozess um die nachträgliche Sicherungsverwahrung des Mörders der zwölfjährigen Vanessa ist es am Dienstag um die Kindheit und Jugend des heute 29-Jährigen gegangen. Mit etwa 14 Jahren habe ihr Sohn angefangen, regelmäßig Horrorfilme zu schauen, sagte die Adoptivmutter am Dienstag vor der Jugendkammer des Augsburger Landgerichts. "Vielleicht einen am Tag", sagte sie.
Vanessas Mörder: "Als Kind pflegeleicht"
Als Kind sei er pflegeleicht gewesen. Nach dem Tod seines Adoptivvaters 1993 habe er sich verändert, sei immer ruhiger und zurückgezogener geworden. "Da ist er in ein tiefes Loch gefallen." Die Richter müssen entscheiden, ob der Täter in nachträgliche Sicherungsverwahrung muss, oder ob er freikommt. Dazu prüfen sie, ob er weiter hochgefährlich ist und bei ihm eine psychische Störung vorliegt. Seine zehnjährige Haftstrafe hat der Mann bereits verbüßt.
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Michael W. erstach Vanessa im Schlaf
Michael W. war in der Nacht des Rosenmontags 2002 verkleidet mit einer Totenmaske wie im US-Horrorfilm "Scream" in das Haus der Familie Gilg in Gersthofen bei Augsburg eingestiegen und hatte die zwölfjährige Vanessa im Schlaf erstochen. Kurz darauf wurde der Metallbau-Azubi festgenommen.
Er gestand, die Tat nach dem Vorbild des Horrorfilms ausgeübt zu haben. Ein Jahr später wurde W. verurteilt. Der damalige Vorsitzende der Jugendkammer, Martin Kramer, sagte: "Er hat getötet um des Tötens willen."
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Über eine Woche lang tappte die Polizei nach dem Mord an der zwölf Jahre alten Vanessa aus Gersthofen im Dunkeln. Auch aus den zahlreichen Hinweisen ergaben sich zunächst keine heißen Spuren für die Ermittler, bis überraschend der mutmaßliche Mörder, der 19-jährige Michael W., festgenommen wurde.
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12. Februar 2002: Die Eltern von Vanessa finden ihre Tochter blutüberströmt neben ihrem Bett. Spuren eines Einbruchs entdecken die Ermittler zunächst nicht. Die Polizei bildet sofort eine Sonderkommission.
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13. Februar: Die Beamten berichten über den Fund eines Messers, das wenig später mittels eines DNA-Tests als Tatwaffe identifiziert wird. Es handelt sich um ein Küchenmesser mit einer 16 Zentimeter langen und
feststehenden Klinge.
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15. Februar: Trotz einer Reihe von Hinweisen aus der Bevölkerung haben die Fahnder keine heiße Spur. Rund 100 Personen aus dem Umfeld des ermordeten Mädchens werden von den Ermittlern befragt, um herauszufinden, mit wem Vanessa Kontakt hatte. Unklar bleibt lange, wie der Täter in das Haus gekommen ist. Es wird eine Belohnung von 35 000 Euro zur Aufklärung der Tat ausgeschrieben.
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19. Februar: Die Fahnder setzen auf die Erstellung eines Täterprofils, um den Mord an Vanessa aufzuklären. Zuvor hatten bereits 15 Bekannte
und Verwandte Speichelproben abgegeben, um sich über DNA-Analyse als Täter auszuschließen.
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21. Februar: Die Polizei sucht nach zwei Hinweisen aus der Bevölkerung einen als „Maskenmann“ verkleideten Zeugen. Ermittelt wird ein 19-Jähriger aus Gersthofen. Im Verlauf der Vernehmungen verstrickt sich der Mann in Widersprüche und gesteht die Tat.
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22. Februar: Die Polizei gibt den Fahndungserfolg bekannt.
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5. Februar 2003: Die Jugendkammer des Augsburger Landgerichts verhängt zehn Jahre Haft gegen Michael W. Es ist die höchste Strafe, die nach dem Jugendrecht möglich ist.
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Mitte Februar 2012 ist Entlassungstermin für Michael W., die Staatsanwaltschaft will ihn nicht frei lassen. Zwei psychiatrische Gutachter kommen zum Schluss, dass der Täter in Sicherungsverwahrung sollte.
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Der Prozess zieht sich. Erst am 15. Oktober 2012 ist die Beweisaufnahme abgeschlossen. Ein Urteil fällt am 15. November: Michael W. kommt weiter in Sicherungsverwahrung.
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5. Dezember 2012: Die Verteidigung legt Revision gegen das Urteil ein.
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