Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌ ▉▌▌▉▍▉▌▌▉▍▉▍▉▍ ;▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌
  1. Startseite
  2. Digital
  3. Internet: Cyber-Grooming: Die Gefahr für Kinder aus dem Internet

Internet
28.12.2014

Cyber-Grooming: Die Gefahr für Kinder aus dem Internet

Cyber-Grooming: Wenn sich pädophile Erwachsene über Chats und das Internet an Kinder heranmachen.
Foto: Henning Kaiser (dpa)

Der neue Tatort aus München behandelt das Thema Cyber-Grooming. Fragen und Antworten rund um die Internet-Straftat.

Was ist Cyber-Grooming?

Der Begriff Cyber-Grooming kommt aus dem Englischen und bedeutet das gezielte Ansprechen von Minderjährigen im Internet zur Anbahnung sexueller Kontakte.

Wie läuft das in der Praxis ab?

Die Täter geben sich in Chats oder in sozialen Netzwerken wie Facebook selbst als Kinder oder Jugendliche aus, etwa mit falschen Profilbildern und gefälschten Identitäten. Dann suchen sie Kontakt mit Minderjährigen und schleichen sich in deren Vertrauen. Schließlich überreden sie ihre Opfer, sich per Webcam zu zeigen, intime fotos von sich zu verschicken oder sich im realen Leben zu verabreden.  

Wie häufig kommt das in Bayern vor?

Konkrete Zahlen gibt es für Bayern nicht, erklärte das LKA. Die entsprechenden Fälle werden in der Statistik unter anderen Tatbeständen wie etwa der sexuellen Belästigung geführt.

Ist Cyber-Grooming strafbar?

Seit 2004 ist Cyber-Grooming in Deutschland verboten. "Der Erwachsene macht sich in diesen Fällen entweder strafbar, indem er im Webcam-Chat mit Minderjährigen sexuelle Handlungen an sich selbst vornimmt. Oder indem er von Minderjährigen verlangt, sexuelle Handlungen an sich vorzunehmen", sagt Internetfahnder Thomas Raml vom Landeskriminalamt Baden-Württemberg. Seit Jahren gibt es Kritik an dem Gesetz, da es angeblich viele Lücken aufweist. Täter würden dadurch nur selten bestraft, sagen die Kritiker.

Mit welcher Strafe müssen Täter rechnen?

Täter können mit einer Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft werden.

Wie ermittelt die Polizei nach Täter von Cyber-Grooming?

Das LKA Baden Württemberg ist bundesweit für die Bekämpfung und Verfolgung von Cyber-Grooming zuständig. Die Beamten geben sich auf Kinder- und Jugendportalen als zwölfjährige Mädchen aus, auf die Pädophile reagieren.

Was können Eltern tun, wenn sie Beweise für Cyber-Grooming bei ihren Kindern entdecken?

Internetfahnder raten, beim Verdacht von strafbaren Handlungen Beweisstücke zu sichern und die Polizei einzuschalten. Chatprotokolle sollten keinesfalls gelöscht werden.  (AZ/dpa)

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.