Auch kein Kindergarten kann teuer werden
Nach dem Urteil des Bundesgerichtshofs: Kommunen im Kreis fürchten sich nicht vor Schadenersatzforderungen. Plätze gibt es mehr als genug. Aber nicht überall.
Händeringend suchen viele Eltern in den Ballungsräumen oft nach einem Kitaplatz für ihre Kleinen. Verständlich, dass in Städten wie München das neue Urteil des Bundesgerichtshofs für Furore sorgte. Demnach können Eltern auf Schadenersatz klagen, wenn sie keinen Kitaplatz finden.
Im Landkreis Dillingen sieht man dieses Urteil jedoch vergleichsweise gelassen. Denn hier, sagt Anika Dikau, hätten die Gemeinden in den vergangenen Jahren große Anstrengungen unternommen, um vor allem die Zahl der Krippenplätze zu steigern. 830 Plätze für Kinder unter drei Jahren gibt es demnach im Landkreis. Rein rechnerisch einen für jedes zweite Kind. Tatsächlich besucht aber nur jedes dritte Kind zwischen einem und drei Jahren im Kreis eine Kita. „Wir sind sehr gut aufgestellt“, sagt Dikau, Fachaufsicht und Fachberatung für die Kindertageseinrichtungen am Landratsamt. Tendenziell sei die Lage in den Städten im Kreis aber angespannter als in den ländlicheren Gemeinden. „Auf dem Land sind sogar noch einige Krippenplätze frei. In den Städten sind die Kindergärten voll, aber auch hier haben wir keine Kinder, die wir nicht unterbringen“, sagt Dikau und verweist auch auf das Angebot der Tagespflege. 30 Tagesmütter gebe es im Landkreis. Theoretisch könnte jede von ihnen fünf Kinder aufnehmen. „Da sind aber lange nicht alle Plätze belegt, sodass wir im Notfall, oder wenn die Öffnungszeiten der Kitas nicht ausreichen, hier auch noch Möglichkeiten haben.“
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