Großes Kino für Film über Leo Wagner in der Heimatstadt Günzburg
Der Dokumentarfilm über den Politiker löst ein großes Interesse in Günzburg aus – und wühlt viele Menschen auf.
Die Zuschauer halten sich mit Applaus zurück, als am Mittwochabend der Abspann gegen 21.45 Uhr läuft. Nicht etwa, weil ihnen das, was sie die 80 Minuten zuvor auf der Kinoleinwand des Günzburger BiiGZ mitverfolgt haben, missfallen hat. Aber es ist schwer verdaulich, was ihnen da Benedikt Schwarzer aufgetischt hat über einen, der aus Günzburg kam. Der 31 Jahre alte Regisseur nähert sich in der Filmdokumentation „Die Geheimnisse des schönen Leo“ seinem Großvater Leo Wagner an, einem der einflussreichsten CSU-Politiker aus der Region in der Nachkriegszeit.
Wagner war einer, der etwas zu sagen hatte, er machte die Anliegen der Menschen zu seiner Sache, war Strauß-Intimus. Aber er hatte auch permanente Geldsorgen, verschuldete sich wegen seines süßen Lebens mit Champagner und hübschen Frauen immer mehr. Teuer wurde es vor allem nach dem Ende eines Arbeitstages in Bonn, wenn er die Bühne des Bundestags gegen Separees in Kölner Animierlokalen tauschte und zu einem „anderen Menschen“ wurde, wie es sein inzwischen verstorbener Fahrer in dem Film formulierte.
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Der 32 Jahre lang bis 2002 amtierende Günzburger Oberbürgermeister Dr. Rudolf Köppler hat sich in diesem Bericht der Günzburger Zeitung nach der gestrigen Uraufführung des Kinofilms zum Fall Leo Wagner zu straftatverdächtigen Aussagen hinreißen lassen und wir zitieren aus dem Pressebericht:
Von einem „sehr eindrucksvollen und aufrichtigen“ filmischen Porträt spricht Rudolf Köppler, der frühere Oberbürgermeister von Günzburg. Die Dokumentation habe ihn „in dem bestätigt, was mir schon damals recht fragwürdig erschien“. Der Alt-OB spielt vor allem auf das Finanzgebaren des früheren parlamentarischen Geschäftsführers der CDU/CSU-Bundestagsfraktion an. Als Verwaltungsratsvorsitzender der Sparkasse sei er Mitte der 70er-Jahre von Leo Wagner um einen Kredit im fünfstelligen Bereich gebeten worden. Zwei Sicherheiten bot der an: sein Auto mit einem Satz neuer Winterreifen und er wollte seine Ansprüche als Schulrektor a. D. abtreten. „Dabei sind Ruhegehaltsansprüche gar nicht pfändbar“, sagt Köppler (SPD).
Diese Aussagen von Herrn Dr. Köppler könnten strafrechtlich relevant sein, da er nämlich aufgrund seiner Verschwiegenheitspflicht und weiteren datenschutz- und bankrechtlichen Bestimmungen die ihm als damaligen Verwaltungsratsvorsitzenden der Sparkasse zugetragenen bankinternen Informationen nicht an Dritte, wie z.B. die Presse weitergeben darf.