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Gericht
22.08.2013

Letzte Chance für ein junges Leben

Ein 21-Jähriger hebt mit der EC-Karte einer Bekannten acht Mal Geld ab und kauft sich davon Kleidung und Tattoos. Die Strafe: zehn Monate auf Bewährung

Günzburg Wegen Computerbetrugs ist ein 21-Jähriger aus dem südlichen Landkreis vom Amtsgericht Günzburg gestern zu einer Freiheitsstrafe von zehn Monaten auf Bewährung verurteilt worden. Er hat vom Konto einer Bekannten acht Mal Geld abgehoben, insgesamt rund 2100 Euro. Der junge Mann hat schon einen langen Weg mit Psychiatrie, Polizei und Gericht hinter sich. Doch nun sieht es so aus, als ob er sein Leben langsam in den Griff bekommt – die Bewährungsstrafe ist seine letzte Chance, betont der Staatsanwalt.

Alexanders (Name geändert) schwieriger Weg beginnt schon mit der Geburt. Er kommt mit einem schweren Herzfehler auf die Welt, wird mehrmals operiert. Weil er oft krank ist und fehlt, kommt er auf die Förderschule. Die Eltern lassen ihrem kranken Kind viele Freiheiten. Deshalb fällt es ihm später schwer, sich an Regeln zu halten und auf Autoritäten zu hören, sagt der Gutachter, Dr. Markus Jäger vom Günzburger Bezirkskrankenhaus (BKH), in der Verhandlung. Mit zwölf Jahren wird die Lage verfahrener. Immer wieder gibt es Auseinandersetzungen mit dem Vater, erst mit Worten, dann mit Taten. Ab dem 17. Lebensjahr gibt es „erhebliche Verschlechterungen, die nur schwer zu erklären sind“, sagt der Psychiater: Alexander bespuckt andere, wirft Essen an die Wand, klopft an Wände. Mit 18 beginnt er eine Lehre in Ursberg, die er aber bald abbricht. In dieser Zeit häufen sich die Auseinandersetzungen mit dem Vater, die Polizei muss eingreifen, er kommt mehrmals stationär ins Günzburger BKH. Jäger kennt Alexander seit 2010, berichtet von dessen großer Aggression, von massiven Beleidigungen gegenüber Patienten und Personal, Diebstählen auf der Station. Seine Diagnose – allerdings mit einer „gewissen Unsicherheit“: schizophrene Psychose. „Von 2010 bis 2012 war er massiv beeinträchtigt und krank.“

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