Haft für Hobbygärtner mit Cannabis-Plantage
Polizei findet 21 Kilo. Doch für den Handel waren die Drogen nicht gedacht
Als Polizisten an einem Oktobermorgen im vergangenen Jahr ein altes Bauernhaus im Landkreis Neu-Ulm durchsuchen, staunen sie nicht schlecht: Im Dachboden über dem ehemaligen Stall reihen sich Beete und Kästen mit Cannabispflanzen und deren Setzlingen. Kabelbinder markieren die einzelnen Sorten. Einige Blüten hängen zum Trocknen an Drähten, andere sind in Boxen verstaut. Außerdem finden sich Utensilien wie Dünger, Blumenerde, Lampen oder Ventilatoren. „Es wirkte wie eine gut organisierte Plantage“, erinnert sich einer der Beamten. Ganze 21 Kilo bringen die Pflanzen schließlich auf die Waage – 300 Gramm reiner Wirkstoff THC.
Der Besitzer ist ein 42-jähriger Mann. Er musste sich gestern vor dem Memminger Landgericht verantworten. Der Vorwurf: Handel und Besitz von Betäubungsmittel in nicht geringer Menge. Ebenso auf der Anklagebank saß seine 41-jährige Ehefrau, die als Komplizin verdächtigt wurde. Doch die Umstände der Tat stellten sich im Laufe des Prozesses als komplizierter heraus als es auf den ersten Blick schien. Gleich zu Beginn der Verhandlung legte der Angeklagte in einem Brief ein Geständnis ab: Er habe das Cannabis angebaut und konsumiert. Gehandelt habe er allerdings nicht damit. Seine Frau habe nichts mit der Plantage zu tun.
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Die Diskussion ist geschlossen.
"Und zum Gärteln hätten es auch Tomaten getan.“
Kann man sich gegenüber einem Patienten einen ignoranteren und arroganteren Spruch ausdenken? "Für so dumme Parolen muss man auch nicht Richterin werden, dafür hätte es auch der Stammtisch getan."
Sie tun dem Stammtisch Unrecht
Bei solchen Urteilen ob die Rechtsprechung/die Judikative wirklich noch ein Gewalt im Staate ist. Sie ist wohl eher bei Böhmermann, respektive seinen Werten, anzusiedeln
Ein absurdes Strafmaß
Hallo? Dieser Mensch therapierte sich selbst.
Aber da Hanf für den Bayerischen Staat ein Teufelskraut ist, das es auszurotten gilt, wird auch dieser Mensch verfolgt - mit aller Härte. Da ist er nicht allein - dazu weiter unten.
Wie kam das Strafmaß zustande? Er hat Kraut mit einer nicht geringen Menge THC, mit mehr als 7,5g gehabt. Dafür gibt es ein erhöhtes Strafmaß - aber wie viel er letztendlich gehabt hat, sollte doch letztendlich herzlich egal sein, denn er hatte es nicht verkauft, sondern wollte es ausschließlich für sich verwenden. Ich verstehe die Welt nicht.
Sollte jetzt jemand kommen: "Das ist doch verboten", ja und, Artikel 2, 2: Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. - und wenn ich diese mit dieser Medizin erreiche, für die sich ein Patient Anfang des Monats vor dem BVerwG eine Eigenanbaugenehmigung erstritten hat.
Übrigens, einer der Prozessbeteiligten sprach von Rauschgift - welches Rauschgift? Cannabis kann es nicht sein, denn das ist Medizin, war Volksmedizin in Deutschland, ehe es von Amerika her verteufelt wurde.
Und immer noch geraten Patienten mit dem Gesetz in Konflikt,, weil sie sich mit Cannabis therapieren wollten (alles letztes Jahr):
* Cannabis-Patient Robert Bob Strauss starb vor etwas über einem Jahr im Krankenhaus in Augsburg nachdem ihm die Polizei seine (selbst angebaute und seine legal teuer erworbene) Medizin beschlagnahmt hatte. Süddeutsche Zeitung
* 72-jähriger Neurodermitispatient baut Cannabis an - und muss vor Gericht. Augsburger Allgemeine
* 54-jähriger Schmerzpatient baut zur Therapie Marihuana an - Gericht schickt ihn dafür ins Gefängnis. Neuburg. Augsburger Allgemeine
* Ein Heidelberger, der Cannabisblüten legal für seine Therapie beziehen darf, soll vor Haftantritt seine Therapie davon weg umstellen, absurd. Vice.
* Ein Pfaffenhofener leidet unter einer seltenen neurologischen Erkrankung und starken Schmerzen, die sich wie Stronschläge anfühlen. Als Erlaubnisinhaber ist er auf Cannabis angewiesen, aber immer wieder kam es zu Lieferschwierigkeiten. Dies und die hohen Kosten führten dazu, dass er selbst anbaute, bis die Polizei dahinter kam.