Wer zahlt für welche Straße?
Der Markt Babenhausen soll eine neue Satzung erlassen. Warum diese notwendig ist und was das für die Bürger bedeutet.
Das lange und komplizierte Wort „Straßenausbaubeitragssatzung“ ist derzeit ein aktuelles Thema in Babenhausen. Denn der Fuggermarkt soll nun eine solche Satzung erlassen – das ist eine Auflage des Landratsamtes. 72,6 Prozent der Gemeinden in Bayern verfügen bereits über eine Straßenausbaubeitragssatzung, kurz „Strabs“ genannt. Babenhausen ist also bisher eine Ausnahme von wenigen im Freistaat.
Einer, der sich mit dem „unbeliebten Thema“ auskennt ist der Verwaltungswirt Jürgen Raab. Seit etwa 16 Jahren beschäftigt er sich mit den „Strabs“ und war nun extra aus Königsbrunn (Landkreis Augsburg) nach Babenhausen zu einem Vortrag im Rössle-Saal angereist. „Die anderen Gemeinden müssen nachziehen“, sagte Raab bei der Veranstaltung in Babenhausen, die aus aktuellen Anlass stattfand: „Da das Landratsamt unseren Haushaltsplan 2017 nur mit der Auflage genehmigt hat, dass wir in nächster Zeit eine solche Satzung erstellen, die die Anlieger an den Kosten von Straßensanierungen beteiligt, sind wir in Zugzwang“, sagte Ilona Keller, Fraktionssprecherin der Freien Wähler, die diesen Abend geplant hatten. Während sich die Anzahl der Bürger aus Babenhausen in Grenzen hielt, hatten sich Interessierte aus Buxheim und Senden zu dieser über das Bildungswerk für Kommunalpolitik in Bayern organisierten Veranstaltung eingefunden.
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