Tauschgeschäft mit der Natur
Wird ein neues Baugebiet ausgewiesen, müssen Kommunen und auch Privatpersonen Ausgleichsflächen für die zerstörte Natur schaffen. Dafür gibt es klare Regeln.
Libellen schwirren durch die Luft, zwischen dem Schilf dreht gemächlich ein Teichhuhn seine Runden auf dem kleinen Tümpel am Waldrand. Im hohen Ufergras zirpen Grillen und Heuschrecken, die in Scharen davonhüpfen, wenn sich ein Mensch nähert. Die Naturoase oben auf dem Augsburger Berg in Thannhausen, eingeklemmt zwischen Wald und Bundesstraße, wirkt, als wäre es hier nie anders gewesen. Tatsächlich handelt es sich hier aber um Menschenwerk.
Das Idyll entstand als Ausgleichsmaßnahme für den Bau der Wakeboardanlage. Nicht nur Kommunen, auch private Bauherren müssen für einen entsprechenden Ausgleich sorgen, wenn durch ihre Baumaßnahme Natur zerstört wird. So schreibt es das Bundesnaturschutzgesetz und das Baugesetzbuch vor. Die Idee dahinter ist, dass die durch den Eingriff für die Natur nachteiligen Folgen vermieden oder zumindest verringert werden.
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