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Prozess
27.04.2016

Haft für Hobbygärtner mit Cannabis-Plantage

Polizei findet 21 Kilo. Doch für den Handel waren die Drogen nicht gedacht

Als Polizisten an einem Oktobermorgen im vergangenen Jahr ein altes Bauernhaus im Landkreis Neu-Ulm durchsuchen, staunen sie nicht schlecht: Im Dachboden über dem ehemaligen Stall reihen sich Beete und Kästen mit Cannabispflanzen und deren Setzlingen. Kabelbinder markieren die einzelnen Sorten. Einige Blüten hängen zum Trocknen an Drähten, andere sind in Boxen verstaut. Außerdem finden sich Utensilien wie Dünger, Blumenerde, Lampen oder Ventilatoren. „Es wirkte wie eine gut organisierte Plantage“, erinnert sich einer der Beamten. Ganze 21 Kilo bringen die Pflanzen schließlich auf die Waage – 300 Gramm reiner Wirkstoff THC.

Der Besitzer ist ein 42-jähriger Mann. Er musste sich gestern vor dem Memminger Landgericht verantworten. Der Vorwurf: Handel und Besitz von Betäubungsmittel in nicht geringer Menge. Ebenso auf der Anklagebank saß seine 41-jährige Ehefrau, die als Komplizin verdächtigt wurde. Doch die Umstände der Tat stellten sich im Laufe des Prozesses als komplizierter heraus als es auf den ersten Blick schien. Gleich zu Beginn der Verhandlung legte der Angeklagte in einem Brief ein Geständnis ab: Er habe das Cannabis angebaut und konsumiert. Gehandelt habe er allerdings nicht damit. Seine Frau habe nichts mit der Plantage zu tun.

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