Waffen aus dem Darknet: Richter muss schwieriges Urteil fällen
Ein Mann bestellt Waffen, um seine Familie zu schützen. Er baut Gras an, um die Leiden des kranken Vaters zu lindern. Er bereut. Aber der Richter hat kaum eine Wahl.
Welche Strafe verdient ein Mensch, der aus Uneigennützigkeit zum Verbrecher wird? Der sich mit hehren Absichten in die Illegalität begibt? Der im Darknet Waffen bestellt, um seine Familie vor Terroristen zu beschützen? Und der eine Marihuana-Plantage anlegt, um mit dem Gras die Leiden seines schwerkranken Vaters zu lindern? Was ist angemessen, wenn jemand vollumfänglich gesteht, aufrichtig bereut, unbescholten ist, wenn ihn der Arbeitgeber sofort zurücknimmt, wenn er eine intakte Familie hat und daheim den immer hilfloser werdenden Papa pflegt? Fünf Jahre und drei Monate Gefängnis (Staatsanwaltschaft) oder nicht mehr als zwei Jahre auf Bewährung (Verteidiger Michael Adams)? Die Antwort am Landgericht Ingolstadt lautete: drei Jahre. Und Richter Jochen Bösl sagte danach: „Das tut uns leid.“
25-Jähriger will mit Waffen seine Familie schützen
Die Geschichte beginnt im vergangenen August. Ein Mann sitzt in einem Supermarkt-Café. Wenig später taucht ein schmaler, etwas blässlicher Kerl auf. Es ist der Angeklagte, ein Industriekaufmann aus dem Landkreis Neuburg-Schrobenhausen, 25 Jahre alt. Er hebt kurz die Hand, gibt sich zu erkennen. Die beiden unterhalten sich und gehen dann zu einem Auto. Der Ältere der beiden holt etwas aus einer Tasche. Der Jüngere prüft es und zieht dann drei Bündel mit Scheinen aus der Hosentasche. Es sind 10.400 Euro. Sie sind für drei Pistolen Glock 17, drei Schalldämpfer und 3000 Schuss Munition, Kaliber neun Millimeter. Auch der Amokläufer von München hatte eine Glock benutzt. Was er tat, ist an diesem 15. September 2016 keine zwei Monate her. Es dauert noch ein paar Sekunden, dann greift auf dem Supermarkt-Parkplatz ein Sondereinsatzkommando zu.
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