So profitieren Sie von der Mietpreisbremse in Bayern
Die Staatsregierung hat heute die Mietpreisbremse für viele bayerische Kommunen beschlossen - unter anderem für Augsburg und Ingolstadt. Doch was bedeutet das für Mieter genau?
Warum gibt es bald eine Mietpreisbremse?
Mieten müssen auch für Normalverdiener bezahlbar bleiben, sagt das Bundesministerium für Verbraucherschutz (BMJV). Sie sind in den vergangenen Jahren teilweise stark gestiegen. Neue Mieter zahlen in München im Jahr bislang Hunderte Euro mehr als Mieter, die schon länger in einer Wohnung leben.
Was wird mit der Mietpreisbremse geregelt?
Die Miete soll in bestimmten Regionen künftig maximal zehn Prozent über dem ortsüblichen Niveau liegen. Bei der Berechnung dieses ortsüblichen Niveaus soll der örtliche Mietspiegel helfen. Viele Großstädte haben sogenannte „qualifizierte“ Mietspiegel, die nach wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt worden sind. In anderen Gemeinden soll es laut BMJV ebenfalls eine Art Mietspiegel geben. Ansonsten könnten beispielsweise Vergleichsmietdatenbanken von Vermieter- und Mieterverbänden herangezogen werden.
Wo soll die Mietpreisbremse in Bayern greifen?
Die Staatsregierung hat die Mietpreisbremse für 144 der mehr als 2000 bayerischen Kommunen beschlossen. Gedeckelt wird die Miete damit unter anderem in Augsburg, Ingolstadt, München, Regensburg, Landshut, Würzburg, Bayreuth und die Region Nürnberg-Fürth-Erlangen.
Welche Möglichkeiten hat ein Mieter, wenn es keinen Mietspiegel gibt?
Der Vermieter muss dem Mieter laut BMJV dann andersweitig Auskunft geben. Zum Beispiel muss er dem Mieter die Höhe der Vormiete bekanntgeben, damit dieser die Zulässigkeit der Miethöhe überprüfen kann.
Gibt es Ausnahmen von der Mietpreisbremse?
Ausgenommen von der Regelung sind umfassend modernisierte Wohnungen und Neubauten, die nach dem 1. Oktober 2014 erstmals bezogen wurden. Eine Modernisierung ist laut BMJV umfassend, "wenn sie einen solchen Umfang aufweist, dass eine Gleichstellung mit Neubauten gerechtfertigt erscheint". Das könne häufig angenommen werden, wenn die Investition etwa ein Drittel für eine vergleichbare Neubauwohnung ausmachen.
Was passiert, wenn ein Vermieter trotzdem mehr Geld verlangt?
Geldbußen können fällig werden, wenn die Mietpreisbremse nicht eingehalten wird. Das BMJV verweist zudem auf den Mietwucher-Paragrafen im Strafgesetzbuch (§ 291). Demnach kann ein Verstoß in besonders schweren Fällen auch mit Gefängnis geahndet werden. Zu viel gezahlte Miete kann der Mieter zurückfordern.
Gilt die Mietpreisbremse auch bei bestehenden Mietverhältnissen?
Nein. Bei bestehenden Mietverhältnissen ändert sich nichts. Für sie gibt es bereits seit Mai 2013 eine Regelung: Die Bundesländer können für Gebiete mit hohen Mieten festlegen, dass bei bestehenden Verträgen Mieten innerhalb von drei Jahren um maximal 15 Prozent steigen dürfen. Das ist zum Beispiel in Augsburg und München so.
Was sind die weiteren Kritikpunkte?
Die Wohnqualität wird sich mit der Mietpreisbremse nach Einschätzung von Vermietern deutlich verschlechtern. Es sei zu erwarten, dass Vermieter nur noch das Nötigste an der Wohnung tun würden, weil sie weniger Geld verdienten, sagte Alexander Wiech vom Eigentümerverband Haus und Grund. Probleme erwarten die Eigentümer auch bei der Definition der ortsüblichen Vergleichsmiete, da es nicht überall einen Mietspiegel gibt. Wiech erwartet juristische Auseinandersetzungen mit Mietern, die denken, sie müssten zu viel zahlen. Damit würde ein "Grundmisstrauen" geschaffen. axhe, sge, dpa
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