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Terrorismus
19.05.2017

Ein Protokoll der Pleiten

Fast jeder Berlin-Tourist kennt diesen Ort: Just auf den Treppen des tristen evangelischen Kirchengebäudes stellen bis heute Freunde und Angehörige der Opfer des Anschlags am Breitscheidplatz Kerzen und Fotos auf.
Foto: Sophia Kembowski, dpa

Anis Amri, der Attentäter von Berlin, wurde verhaftet und wieder freigelassen. Verfahren wurden eröffnet und wieder eingestellt. Haben die Behörden kollektiv versagt?

Die Chronologie des Versagens beginnt im Juni 2015. Anis Amri, der in Italien gerade eine vierjährige Haftstrafe wegen Brandstiftung und Körperverletzung abgesessen hat, kommt über die Schweiz nach Deutschland, genauer: nach Freiburg. Wenig später lässt er sich in Karlsruhe unter einem ähnlich klingenden Namen als tunesischer Asylbewerber registrieren, kurz darauf unter einem ägyptischen Namen in Dortmund noch einmal. Am Ende werden es 14 verschiedene Identitäten sein, die er benutzt und mit denen er sich Sozialleistungen erschleicht. Doch selbst heute, fünf Monate nach dem Anschlag mit zwölf Toten und 67 Verletzten auf einen Berliner Weihnachtsmarkt, ist der Fall Amri nicht wirklich aufgeklärt. Dass Beamte im Berliner Landeskriminalamt offenbar sogar Akten gefälscht haben, um ihr eigenes Versagen zu vertuschen, ist nur das berühmte Tüpfelchen auf dem i.

Haben Polizei, Justiz und Geheimdienste kollektiv versagt? Die einzige Behörde, die sich nichts vorzuwerfen hat, ist ausgerechnet das sonst so umstrittene Bundesamt für Migration und Flüchtlinge. In der vergleichsweise kurzen Bearbeitungszeit von nur vier Wochen lehnt es Amris Asylantrag ab und enttarnt das Doppelleben des jungen Tunesiers. „Seine Alias-Namen waren bekannt“, hat die Präsidentin der Behörde, Jutta Cordt, vor kurzem in einem Interview mit unserer Zeitung betont. Abgeschoben wird er trotzdem nicht – angeblich, weil dafür die Papiere aus Tunesien fehlen.

Zur Wahrheit gehört allerdings auch, dass die Regierung in Tunis zur Ausstellung dieser Papiere neben den Fingerabdrücken auch einen sogenannten Handflächenabdruck verlangt, um Amri zweifelsfrei zu identifizieren. Darum aber kümmert sich in Deutschland wochenlang niemand. Erst als der spätere Attentäter am 30. Juli auf dem Weg von Berlin in die Schweiz von der Bundespolizei in Friedrichshafen festgenommen wird, holen die Behörden dieses Versäumnis nach.

Kurz darauf kommt Amri wieder auf freien Fuß, taucht dann aber unter. Am 17. August 2016 holt er noch einmal Geld beim Sozialamt im nordrhein-westfälischen Emmerich ab, danach verliert sich seine Spur zunächst, so wie sie die Behörden bei seinen ständigen Reisen zwischen Nordrhein-Westfalen und Berlin immer wieder verlieren. Ein Verfahren wegen der Fälschung von zwei italienischen Identitätskarten, die er bei der Festnahme in Friedrichshafen bei sich hat, wird eingestellt. Es ist nicht das Einzige: Diebstahl, Falschbeurkundung, gefährliche Körperverletzung. Ein Verfahren wegen Drogenhandels eröffnet die Berliner Staatsanwaltschaft gar erst einen Monat nach seinem Tod.

Seit Februar 2016 ist Amri als Gefährder eingestuft. Mal finden Polizeibeamte, die sein Handy bei einer Kontrolle beschlagnahmen, Kontakte zu Mitgliedern des Islamischen Staates, mal warnt ein V-Mann den Verfassungsschutz, Amri wolle sich Waffen kaufen und plane einen Selbstmordanschlag. Mehrfach wird er gefilmt, wie er die Berliner Fussilet-Moschee betritt, einen einschlägig bekannten Treffpunkt der Islamistenszene, auch vom marokkanischen Geheimdienst und aus Tunesien gibt es entsprechende Warnungen – der Berliner Verfassungsschutz aber stellt erst die Observation des Verdächtigen ein und später auch die Telefonüberwachung.

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Insgesamt sechsmal beschäftigt sich auch das Terror-Abwehrzentrum von Bund und Ländern mit dem Fall Amri, dort aber vertraut man auf den Faktor Zeit: Irgendwann werden die Papiere schon da sein, um ihn in sein Heimatland abschieben zu können. Spätestens im Oktober jedoch, wird Innenminister Thomas de Maizière nach dem Attentat kritisieren, „hätte auf Basis des geltenden Rechts ein Antrag auf Abschiebehaft gute Erfolgsaussichten gehabt“. Diesen Antrag hätte das Land Nordrhein-Westfalen stellen müssen, das sein Asylverfahren geführt hat. Nur: Es stellt ihn nie.

Auch die Chance, Amri beim Verkauf von Drogen in einem Berliner Park zu stellen, verstreicht ungenutzt. Nach Informationen des Tagesspiegel observieren ihn zwei Beamte zwar bei seinen Geschäften, nehmen ihn aber nicht fest – und in den Akten des Landeskriminalamtes mutiert der gewerbsmäßige Drogenhändler plötzlich zum Kleinhändler, einem minderschweren Fall. Anis Amri, geboren am 22. Dezember 1992 in Tatouine in Tunesien, bleibt ein freier Mann.

Am 19. Dezember 2016 stiehlt dieser Mann einen Lkw und rast mit ihm in den Weihnachtsmarkt an der Gedächtniskirche, vier Tage später wird er auf der Flucht in Italien von der Polizei erschossen. Die Papiere, mit denen Anis Amri hätte ausgewiesen werden sollen, sind da gerade bei der Ausländerbehörde in Köln eingegangen.

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