Schüsse im Wahn
Ein Alkoholiker drehte in Bobingen durch und schoss um sich. Jetzt stand er in Augsburg vor Gericht.
Ein Samstagmorgen in Bobingen. Eine Frau ruft beim ärztlichen Notdienst an, bittet um Hilfe. Ihr Freund würde fantasieren. Als der Bereitschaftsarzt die Wohnung betritt, bedroht der Mann ihn und die Frau mit einer Pistole. Zuvor hat er noch im Treppenhaus einen Schuss abgegeben, dabei ei-nen Briefkasten durchlöchert. Der Täter redet wirr, fordert vom Arzt Geld.
Erst 5000, dann 50 000 Euro. Zum Schein geht der Mediziner darauf ein. Die Frau darf, um das Geld zu holen, die Wohnung verlassen. Sie alarmiert die Polizei. Dem Arzt gelingt es, den Täter abzulenken, auch er kann aus der Wohnung fliehen. Wenig später nehmen Polizisten einer Funkstreife den Täter am Bahndamm in Bobingen fest. Mit erhobenen Händen geht er auf die Beamten zu, die Pistole lässt er im Hosenbund stecken.
Der Angeklagte ist schuldunfährig
Acht Monate danach fand diese Woche vor dem Landgericht der Prozess statt. Die Staatsanwaltschaft hatte den Täter nur wegen illegalem Besitz einer Waffe und von Munition angeklagt. Ansonsten ist der heute 41-Jährige, wie im Prozess eine Gutachterin feststellte, schuldunfähig.
Er ist seit Jahrzehnten suchtkrank. Seit etwa 20 Jahren trank der Forstwirt und spätere Betriebsschlosser, der stets gearbeitet hatte, täglich zehn bis zwölf Flaschen Bier. Kam er nicht auf dieses Quantum Alkohol, litt er unter typischen Entzugserscheinungen wie zitternden Händen. Nach seiner Festnahme machte er im Bezirkskrankenhaus Kaufbeuren einen Entzug. Wie der Angeklagte aussagte, hat er an das dramatische Geschehen heute keine Erinnerung mehr. Zur Tatzeit wie auch noch Tage später im Klinikum war er im Delirium, phantasierte vor der Polizei wie den Ärzten, er fühle sich von Androiden und „blauen Männchen“ verfolgt.
Die Richter der 8. Strafkammer standen vor dem Problem, beurteilen zu müssen, wie gefährlich der Mann für Mitmenschen sein kann, sollte er rückfällig werden und wieder Alkohol trinken. So stand neben der unstrittigen Verurteilung wegen Besitzes einer Schusswaffe und Munition die Frage im Raum, ob der suchtkranke Straftäter die Haftstrafe in einer Entziehungsanstalt verbüßen muss. Anders als Staatsanwalt Andreas Straßer, verneinte dies das Gericht. Der Angeklagte wurde zu einer Bewährungsstrafe von 16 Monaten verurteilt, verbunden mit strengen Auflagen. Dazu gehören regelmäßig Arzttermine in der forensischen Ambulanz des Bezirkskrankenhauses Kaufbeuren.
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