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Zollamt Augsburg
10.06.2013

Strafbefehl gegen Bayern-Boss Rummenigge beantragt

Das Zollamt in Augsburg hat einen Strafbefehl über circa 300.000 Euro wegen Steuerhinterziehung gegen Karl-Heinz Rummenigge beantragt.
Foto: dpa

Das Zollamt in Augsburg hat einen Strafbefehl gegen Karl-Heinz Rummenigge beantragt. Es geht dabei um nicht deklarierte Luxus-Uhren.

Das Hauptzollamt in Augsburg hat einen Strafbefehl über 300.000 Euro wegen Steuerhinterziehung gegen Karl-Heinz Rummenigge, Vorstandsvorsitzender des FC Bayern München, beantragt. "Er ist beim Amtsgericht eingegangen", bestätigt Dr. Christoph Fellner, Vizepräsident des Landgerichts Landshut auf Anfrage von AZ-Online. Der zuständige Strafrichter Stefan Kolb müsse nun entscheiden, ob er dem Antrag stattgibt.

Es geht um zwei Rolex-Uhren

Im Februar war der Vorstandsvorsitzende am Münchner Flughafen wieder aus Katar gelandet. Obwohl sich in seinem Gepäck zwei Rolex-Uhren befanden und verzollt hätten werden müssen, verließ er den Ankunftsbereich des Flughafens über den "Nichts zu verzollen"-Ausgang. Bei einer Kontrolle fanden Zollbeamte laut vergangenen Medienberichten im Gepäck des 57-Jährigen dann die zwei Luxusuhren. Nachdem man Rummenigge erwischt hatte, erklärte er, ein Freund aus dem Wüstenstaat habe ihm die Uhren geschenkt. Er sei davon ausgegangen, dass Präsente nicht verzollt werden müssten.

Doch das ist ein Trugschluss: Auch Geschenke müssen bei einem Wert von mehr als 450 Euro verzollt werden. Der Vorwurf lautet nun, Rummenigge habe die vorgeschriebenen 19 Prozent Einfuhr-Umsatzsteuer nicht entrichtet.

Wann das zuständige Hauptzollamt in Augsburg den Antrag auf einen Strafbefehl gegen Rummenigge gestellt hat und was sie ihm darin zur Last legen, ist nicht zu erfahren "Ich kann dazu keine Angaben machen", sagt Pressesprecher Mathias Hennig auf Anfrage. Die Angelegenheit falle unter das Steuergeheimnis.

Strafbefehlsantrag noch nicht unterzeichnet

Unterzeichnet ist der Strafbefehlsantrag aber offenbar noch nicht. Der zuständige Richter muss laut Fellner vom Landgericht in Landshut darauf warten, bis die Akten der Verteidiger Rummenigges zurückgekehrt seien. "Ihm ist eine Einspruchsfrist von zwei Wochen gesetzt. Er kann den Strafbefehl annehmen oder ablehnen", so Fellner. Im zweiten Fall müsse er sich dann einer mündlichen Verhandlung stellen und könne sich gegen die Vorwürfe zur Wehr setzen.

Noch im Bereich der Spekulationen bewege sich nach Angaben von Gerichtssprecher Fellner, dass sich das Hauptzollamt Augsburg, die Staatsanwaltschaft und die Verteidigung Rummenigges einigen, die im Strafbefehl festgelegte Summe zu verringern. "Die vorgesehene Geldstrafe ist immens." Dennoch müsse sie wehtun und auch höher sein als der Wert der Rolex-Uhren.

Weder Karl-Heinz Rummenige selbst noch die Pressestelle des FC Bayern München wollten sich auf Anfrage von AZ-Online zu dem Fall äußern. Die Bild-Zeitung hatte jedoch berichtet, dass Rummenigge mittlerweile die fällige Zollgebühr auf den geschätzten Ist-Wert der Uhren bezahlt hat.

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