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  3. An der Kasse: Warum wir oft nach Wagennummer oder Postleitzahl gefragt werden

An der Kasse
11.01.2015

Warum wir oft nach Wagennummer oder Postleitzahl gefragt werden

Kunden müssen nach dem Einkauf an der Kasse so manche Frage beantworten.
Foto: Oliver Berg/Archiv (dpa)

Beim Möbelhändler wird die Postleitzahl erfragt, bei Kaufland die Wagennummer gecheckt und beim Discounter eine Taschenkontrolle durchgeführt. Warum? Und ist das erlaubt?

Wer in Kaufhaus oder Supermarkt an die Kasse geht, hört die Frage nach Wagen-Nummer oder Postleitzahl immer wieder. Aber warum? Im Fall der Wagen-Nummer bei Kaufland ist des Rätsels Lösung einfach.

Keine Diebstahl-Kontrolle

Die Erfassung der Wagennummer zwingt die Kassiererin, die untere Ablage des Wagens zu kontrollieren. Eine Diebstahl-Kontrolle sei dies aber nicht, sagt Andrea Kübler, Pressesprecherin von Kaufland. "Wir unterstellen unseren Kunden nichts." Es gehöre schlicht zum Aufgabenprofil jeder Kassiererin alle Waren im Wagen zu erfassen und zu kassieren. Der Blick auf die Nummer sei demnach eine Art Merkhilfe, die Kontrolle der unteren Wagenablage nicht zu vergessen. Ohne die Nummer kann der Kassiervorgang nicht gestartet werden.

Taschenkontrolle ist prinzipiell verboten

Aber was ist mit dem Blick in die Handtasche? Eine Aldi-Kundin aus Augsburg musste in einer der Filialen die Spiel-Handtasche ihrer zweijährigen Tochter öffnen, weil die Kassiererin einen  Blick hineinwerfen wollte. "Die Verkäuferin war freundlich und meinte, es könne eben schon mal passieren, dass die Kleinen versehentlich im Spiel etwas in die Tasche stecken", erzählt die Kundin.

Doch nicht jeder nimmt die unfreiwillige Taschenkontrolle und einen unterstellten Diebstahl so gelassen. Und muss es auch nicht, sagt Eva Schönmetzler, Juristin bei der Verbraucherzentrale Bayern. "Ein Blick in die Tasche ohne konkreten Verdacht ist ein unzulässiger Eingriff in das Persönlichkeitsrecht." Der Kunde könne mit Hinweis darauf eine Kontrolle ablehnen. Sollte das Personal uneinsichtig sein, empfiehlt Schönmetzler dem Kunden, sich bei der Geschäftsleistung zu beschweren. In Ausnahmefällen ist die Taschenkontrolle erlaubt

Postleitzahl dient der Werbeforschung

Gelegentlich wird man an der Kasse nach der Postleitzahl seines Wohnsitzes gefragt. So etwa bei Sgmüller in Friedberg. Bei dieser Abfrage handle es sich um ein "im Einzelhandel übliches Instrument für die Werbewirkungsforschung", erklärt Reinhold Gütebier, Gesamtvertriebsleiter des Möbelhauses Segmüller aus Friedberg. "Wir wollen einfach wissen, wo sich unsere Werbung lohnt und wo nicht. Jemand der bei uns eine Tasse oder Heimtextilien kauft, tätigt einen Barverkauf. Wir erfahren nicht, woher der Kunde kommt. Die Postleitzahl hilft aber weiter. So können wir ermitteln, welche Strecke ein Kunde bereit ist zu fahren, um bei Segmüller einzukaufen. Entsprechend können wir die Verteilung unserer Prospekte steuern." Weitere Daten speichere Segmüller nicht, so Gütebier. Es sei demnach ein völlig anonymes Verfahren.

Wer bei Segmüller seine Postleitzahl nicht angeben möchte, muss das "selbstverständlich" nicht tun. In diesem Fall gibt die Kassiererin fünfmal die Null ein, ehe sie den Kassiervorgang startet.

Altersangaben nur bei Produkten für Erwachsene abgefragt

Die Frage nach dem Alter erfolgt laut Verbraucherzentrale an der Kasse meist nur beim Kauf von Waren, die erst an Personen über 16 oder 18 Jahren abgegeben werden dürfen. Also beispielsweise bei Alkohol oder FSK-geschützten Produkte wie DVDs. So auch bei Saturn und Mediamarkt. "Werden entsprechende Produkte über den Scanner gezogen, erhält der Mitarbeiter den Hinweis, dass er eine Altersprüfung durchführen muss. Diese wird über Führerschein oder Ausweis vorgenommen", sagt eine Sprecherin des Unternehmens. Das genaue Geburtsdatum werde aber weder gespeichert noch auf dem Kassenbon vermerkt.

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