Windkraft: Richter stärken Rechte der Kommunen
Auf „weißen“ Flächen im Regionalplan können Windräder nur gebaut werden, wenn die Gemeinden dort selbst Baurecht schaffen
Aichach-Friedberg Die Verwaltungsrichter haben die Windkraftkarten in Bayern und speziell auch in unserer Region neu gemischt: Windräder sind laut einer aktuell veröffentlichten Urteilsbegründung nur auf sogenannten Vorrang- oder Vorbehaltsgebieten eines Regionalplans (siehe Infoartikel) möglich oder wenn Kommunen selber Baurecht durch Konzentrationsflächen schaffen – das plant zum Beispiel der Markt Pöttmes. Was bedeutet das aktuell für das Wittelsbacher Land? Gegen den Willen einer Kommune (Gemeinderat) oder deren Bürger (Bürgerentscheid) kann kein Investor Baurecht für ein Windrad auf einer sogenannten „weißen“ Fläche des Regionalplans erzwingen. Bis auf drei Flächen ist damit im ganzen Landkreis eine Windkraftnutzung nur bei Zustimmung der jeweiligen Gemeinde möglich. Ändern könnte sich das nur wieder, wenn der Planungsverband sein Papier (Stand derzeit: 2007) ändert und in Zeiten der Energiewende die Vorrang- und Vorbehaltsflächen ausweitet. Das läuft derzeit – Ergebnis noch offen.
Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) in München hat im November ein Urteil gesprochen, das bereits im Vorfeld als Präzedenzentscheidung galt (wir berichteten). Nach mehreren Wochen liegt jetzt auch die Begründung der Richter vor. Seit Jahren treibt die unsichere Rechtslage nicht nur Juristen, sondern auch Investoren, Kommunalpolitiker und Bürger um, die sich gegen Windräder wehren. Vorgeschichte ist ein Rechtsmarathon vom Verwaltungsgericht in Bayreuth nach München hinauf zum Bundesverwaltungsgericht in Leipzig und zurück zum VGH. Das Gericht wies jetzt in letzter Instanz die Klage eines Windkraftinvestors ab, der in Oberfranken Anlagen auf einer „weißen“ Fläche bauen wollte. Das dortige Landratsamt lehnte den Bauvorbescheid ab. Zu Recht sagten nun die VGH-Richter, und legten damit eine Kehrtwende um 180 Grad hin – vor einigen Jahren entschieden sie für den Investor.
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