Zwillingsbruder rettet mutmaßlichen Geldfälscher vor Strafe
In Augsburg stand ein 24-Jähriger vor Gericht, da er mit einem gefälschten 50-Euro-Schein bezahlt haben soll. Eine Strafe bekam er nicht - wegen seines Zwillingsbruders.
Ein Zwilling kommt selten allein, heißt es. In Pöttmes (Kreis Aichach-Friedberg) war das im Dezember 2014 allerdings ganz anders. Da betrat nur ein Zwillingsbruder eine Bäckerei und drückte der Verkäuferin für die gekauften Backwaren einen falschen Fünfziger in die Hand. Die bemerkte den Schwindel zwar sofort, konnte aber später nicht mehr sagen, welcher der eineiigen Zwillingsbrüder bei ihr in der Bäckerei gestanden hatte. So wird der 24-Jährige, der sich am Montag wegen Geldfälschung vor dem Schöffengericht in Augsburg verantworten sollte, am Ende freigesprochen – im Zweifel für den Angeklagten.
Verkäuferin notiert sich Autonummer
Dabei war doch zuerst alles völlig eindeutig. Im Gericht kann sich die Bäckerei-Verkäuferin noch gut an den Nachmittag erinnern. Kaum war der Kunde aus dem Laden, wurde ihr mit Blick auf den 50-Euro-Schein klar: „Der ist nicht echt.“ Die Zahl 50 habe nicht geschimmert, erklärt sie im Gericht. Die Verkäuferin sei sofort losgerannt, habe die Autotür des jungen Mannes aufgerissen und ihm die Blüte unter die Nase gehalten. Doch der Mann fuhr davon. „Als er Gas gegeben hat, wusste ich, dass es Absicht war“, erzählt sie im Zeugenstand. Geistesgegenwärtig merkte sich die Bäckerei-Verkäuferin die Autonummer des Täters. Das Auto wurde auch ausfindig gemacht und irgendwann auf der A9 bei Hof aus dem Verkehr gezogen. Doch von da an wird es schwierig.
Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen. Wenn Sie bereits PLUS+ Abonnent sind, .
Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen.
Die Diskussion ist geschlossen.