Er will nicht zurück zu den Mördern - und muss vor Gericht
Ein 55-jähriger Tschetschene verliert durch Mord seine Mutter und seine Frau. Er sucht in Deutschland Zuflucht. Und landet vor dem Augsburger Amtsgericht.
Bakar M.*, 55, ein hagerer Mann mit eingefallenen Wangen, Stoppelbart und traurigen Augen, blickt starr und teilnahmslos vor sich hin. Obwohl eine Dolmetscherin alles im Gerichtssaal Gesprochene für ihn übersetzt, scheint es, als könne er mit all den komplizierten juristischen Begriffen aus dem Ausländerrecht nichts anfangen, die in diesem Prozess diskutiert werden. Erst ganz am Ende, als Richterin Susanne Scheiwiller ihm das „letzte Wort“ erteilt, sagt er zwei Sätze und ringt mit der Fassung: „Meine Mutter wurde ermordet, und meine Frau auch. Es ist für mich unmöglich, in einem Staat zu leben, in dem meine Mutter getötet wurde“.
Bakar M. ist Tschetschene, er ist sichtlich ein gebrochener Mann. Er kommt aus einem Land im Kaukasus, in dem zwischen 1994 und 2009 zwei schlimme Kriege mit Russland tobten, die Zehntausende von Opfern forderten. Bakar M. will dorthin nicht mehr zurück. Und er weigert sich offenbar, beim Generalkonsulat in München einen Pass für die russische Föderation zu beantragen. Tschetschenien gehört als sogenannte autonome Republik zu Russland. Den Pass braucht er aber, um weiter in Deutschland auf den Ausgang seines Asylfolgeverfahrens zu warten. Sein Aufenthalt ohne russischen Pass ist strafbar.
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