Bayerische Regierung verlagert mehr Behörden als erwartet aufs Land
Bayern verlagert Behörden im größeren Stil als erwartet in ländlichere Gegenden. Rund 3000 Arbeitsplätze sind betroffen. Zwangsversetzungen soll es jedoch nicht geben.
Bayern will mehr als 2200 Arbeitsplätze von Beamten und Landes-Angestellten sowie 930 Studienplätze aus den städtischen Ballungsräumen in ländliche Gebiete verlagern. Damit ist das am Mittwoch einstimmig vom bayerischen Kabinett in München beschlossene Konzept des bayerischen Finanz- und Heimatministers Markus Söder (CSU) noch um mehrere hundert Stellen umfangreicher als ursprünglich erwartet.
Insgesamt werden über fünfzig Behörden und staatliche Einrichtungen, darunter auch Hochschulfakultäten, verlagert. Es soll dabei aber keine Zwangsversetzungen von Beamten geben.
Die nach Angaben der Staatsregierung größte Regionalisierung staatlicher Einrichtungen der vergangenen Jahrzehnte ist eines der zentralen Projekte der aktuellen CSU-Landesregierung. Für Söder gilt ein Erfolg des Konzepts auch als Stärkung seiner Ambitionen für die Nachfolge von Ministerpräsident Horst Seehofer (CSU).
"Heimatstrategie" heißt das Projekt der Bayrischen Regierung
Mit dem unter dem Titel "Heimatstrategie" veröffentlichten Plan sollen vor allem strukturschwächere ländliche Gegenden gestärkt werden, während vor allem das wirtschaftsstarke München, aber auch Ingolstadt und Nürnberg, Behörden abgeben. Umgesetzt werden soll das Konzept in fünf bis zehn Jahren. Da in dieser Zeit etwa 1700 Staatsbedienstete in den betroffenen Behörden in den Ruhestand treten, erwartet Söder eine sozialverträgliche Umsetzung des Konzepts ohne Zwangsversetzungen.
Der bayerische Städtetag lobte die Behördenverlagerung als Schritt in die richtige Richtung, denn damit würden Städte und zentrale Orte in den ländlichen Räumen gestärkt. Der Bayerische Beamtenbund lobte, dass Söder alle den Beamten im Vorfeld gemachten Zusagen eingehalten habe. In Bayern hat die Gleichwertigkeit der Lebens- und Arbeitsbedingungen im Bundesland und dort in den Städten und auf dem Land seit dem Jahr 2013 Verfassungsrang. afp
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