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Flughafen Memmingen
27.05.2015

Die Nachtflüge am Allgäu-Airport stehen offenbar auf der Kippe

Foto: Ulrich Wagner

Zum Auftakt der Verhandlung um den Allgäu Airport konnten zunächst die Vertreter des Freistaats und der Flughafengesellschaft zufrieden sein. Doch dann ging es um die Nachtflüge.

Die Chancen der acht Kläger gegen einen Ausbau des Flughafens Memmingen und eine Ausweitung der Betriebszeiten bis 23 Uhr stehen offenbar gar nicht so schlecht. Zwar scheint der 8. Senat des Bayerischen Verwaltungsgerichtshof (VGH) keine Einwände gegen eine Verbreiterung der Start-und-Lande-Bahn zu haben. An der Notwendigkeit, Landungen auch zwischen 22 und 23 Uhr sowie in Ausnahmefällen bis 23.30 Uhr zu gestatten, aber haben die drei Richter offenbar einige Zweifel.

Mit dem Start der Verhandlung vor dem VGH in München ist der Rechtsstreit um die Zukunft des Allgäu Airports am Mittwoch in seine entscheidende Phase gegangen. Geklagt gegen den Planfeststellungsbeschluss des Luftamts Südbayern haben, wie berichtet, die Gemeinden Memmingerberg und Westerheim, der Bund Naturschutz sowie fünf Familien, die in unmittelbarer Nähe des Regionalflughafens wohnen. Sie zweifeln am verkehrspolitischen Bedarf sowie an der Wirtschaftlichkeit des Projekts und machen unter anderem Gesundheitsgefahren durch Lärm geltend.

Die Flughafengesellschaft, die von rund 70 Allgäuer Unternehmen getragen wird, dagegen hofft, den Airport mit der Erweiterung profitabel zu machen, um ihn auch in Zukunft nutzen und als Standortvorteil für die Allgäuer Wirtschaft erhalten zu können.

Viele interessieren sich für die Zukunft des Allgau-Airport

Das Interesse an dem Verfahren ist groß. Schon 15 Minuten vor Verhandlungsbeginn war der Saal 1 im Gerichtsgebäude an der Münchner Ludwigstraße bis auf den letzten Platz besetzt. Aus dem Allgäu waren neben den Klägern gut zwei Dutzend interessierte Bürger angereist. Sie wurden Zeugen eines harten Ringens um die besseren Argumente und erlebten einen Vorsitzenden Richter, VGH-Vizepräsident Erwin Allesch, der zwischendurch mit spitzen, manchmal auch spöttischen Bemerkungen für Heiterkeit sorgte.

Mit dem Auftakt der Verhandlung am Vormittag konnten zunächst die Vertreter des Freistaats Bayern und der Flughafengesellschaft ganz zufrieden sein. Die geplante Verbreiterung der Start-und-Lande-Bahn von 30 auf 45 Meter wird vom Gericht offenbar nicht infrage gestellt. Richter Allesch wies darauf hin, dass die Verbreiterung nur den „Betonkern“ der Bahn betreffe, sich aber an der Gesamtfläche nichts ändere, weil gleichzeitig die beiden Seitenstreifen von 15 auf 7,5 Meter reduziert würden. „Da geht’s doch um nix“, sagte Allesch. Das Argument der Kläger, mit der Ertüchtigung der Bahn könnte eine „Kapazitätserweiterung durch die Hintertür“ verbunden sein, zieht also offenbar nicht.

Streit um die Nachtflüge in Memmingerberg

Ganz anders sieht es im Streit um die Nachtflüge aus. Zwar machten die Vertreter des Flughafens geltend, dass sich „plausible Gründe“ für die Nutzung der Nachtstunden nachweisen lassen. Das ergebe sich, so Rechtsanwalt Ulrich Hösch, „aus der Vorausschau der künftigen Entwicklungen“. Den Richtern aber war das nicht konkret genug. Auch der Vortrag eines Gutachters überzeugte sie offenbar nicht. „Irgendwie ist das Ganze ziemlich theoretisch“, sagte Richter Allesch. Als Hösch ihm vorwarf, er mache sich über die Argumente lächerlich, konterte Allesch: „Weil Sie nicht verstehen, das zu konkretisieren.“ So sahen das auch die Kläger. „Wo ist der wirkliche, standortspezifische Bedarf für Memmingerberg?“, fragte Christa Bail, Bürgermeisterin der Gemeinde Westerheim.

Die Verhandlung wird am Donnerstag fortgesetzt.

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