Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌ ▉▌▌▉▍▉▌▌▉▍▉▍▉▍ ;▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌
  1. Startseite
  2. Bayern
  3. Sicherheit: Nach Amoklauf in München: Härtere Strafen für Falschmeldungen?

Sicherheit
25.08.2016

Nach Amoklauf in München: Härtere Strafen für Falschmeldungen?

Beim Amoklauf in München rückte die Polizei wegen Falschmeldungen auch zum Stachus aus.
Foto: Andreas Gebert (dpa)

Beim Amoklauf in München gab es zahlreiche Fehlalarme. Wer vorsätzlich einen falschen Notruf absetzt, macht sich strafbar. Justizminister Winfried Bausback fordert härtere Strafen.

Es gibt die, die sich verwählen, sagt Anselm Brieger, Sprecher der Feuerwehr Augsburg. Die aus Versehen bei der 112 herauskommen. Es gibt die Schüler, die sich einen schlechten Scherz erlauben und die Integrierte Leitstelle anrufen. Und dann gibt es das, was Brieger „Notrufmissbrauch“ nennt: Leute, die behaupten, dass im Badesee jemand zu ertrinken droht oder in der Gegend einer um sich schießt – und tatsächlich ist nichts.

Um die 260000 Notrufe gehen jedes Jahr bei der Integrierten Leitstelle in Augsburg ein, die für die Stadt und den Landkreis Augsburg sowie die Kreise Aichach-Friedberg, Dillingen und Donau-Ries zuständig ist. Um die 30 davon sind vorsätzliche Fehlalarme. Wie im vergangenen Jahr, als ein Dachstuhlbrand in Augsburg gemeldet wurde. Ein kompletter Löschzug rückte aus – aber es war nichts. Eine halbe Stunde später stand der Dachstuhl dann in Flammen. „Der Anrufer wollte testen, wie lange die Feuerwehr braucht, bis sie da ist“, erzählt Brieger. Der Brandstifter wurde noch vor Ort festgenommen. Doch klar ist: Schon der Missbrauch von Notrufen ist strafbar.

Nach den jüngsten Anschlägen hat die Polizei eine klare Warnung erteilt: Wer absichtlich Fehlalarme verbreite, müsse mit strafrechtlichen und finanziellen Folgen rechnen. Rund um den Amoklauf in München waren zahlreiche Falschmeldungen über soziale Netzwerke verbreitet worden. Bei der Polizei gingen 4310 Notrufe zwischen 18 und 24 Uhr ein – das Vierfache eines normalen Abends. In 23 Fällen wurden bislang Ermittlungsverfahren eingeleitet, sagt ein Polizeisprecher.

Freiheitsstrafen bis zu einem Jahr für Falschmeldungen

Geht es nach Justizminister Winfried Bausback, sollen bewusste Falschmeldungen härter bestraft werden. Derzeit sieht das Strafgesetzbuch Freiheitsstrafen bis zu einem Jahr und Geldstrafen vor, wenn „Notrufe oder Notzeichen missbraucht werden“. Der CSU-Minister fordert bis zu drei Jahre Gefängnis, wenn die Tat bei Unglücksfällen oder in Katastrophenlagen begangen wird. Wer Straftaten androht und den öffentlichen Frieden stört sowie eine Gesundheitsschädigung anderer in Kauf nimmt, dem sollen bis zu fünf Jahre Haft drohen.

Bei dem Amoklauf am 22. Juli 2016  sind zehn Menschen gestorben, darunter auch der Täter. In der Zeit danach gedachten viele Menschen den Opfern der Tat.
9 Bilder
Münchner gedenken der Opfern des Amoklaufs
Foto: Sven Hoppe, dpa

Wenn bewusste Falschmeldungen bei Unglücksfällen gestreut werden, habe das weitreichende Folgen, erklärt Bausback. Zum einen für die Arbeit der Polizei, zum anderen könnten solche Fehlalarme bei den Bürgern „Panikreaktionen auslösen oder verstärken und dadurch Verletzungen oder gar den Tod von Menschen verursachen“.

120 Fehlalarme beim Polizeipräsidium Schwaben Süd im Jahr 2015

Auch Christian Eckel kennt das Problem. Immer wieder werden seine Kollegen zu vermeintlichen Einsätzen gerufen. Wie im November in Kempten, als ein Mann behauptete, er brauche Hilfe – und die Verbindung dann abbrach. Die Polizei machte ihn ausfindig. Tatsächlich war er betrunken. „In aller Regel werden solche Fälle zur Anzeige gebracht“, sagt der Sprecher des Polizeipräsidiums Schwaben Süd. 120 Mal kam das im vergangenen Jahr vor. „Das ist gar nicht lustig“, sagt Eckel. Denn die Polizisten müssen solche Anrufe in jedem Fall überprüfen – und stehen dann für andere Einsätze nicht zur Verfügung.

Bei der Feuerwehr ist das nicht anders. Sprecher Brieger begrüßt daher Bausbacks Vorschlag, mutwillige Fehlalarme härter zu bestrafen. „Denn viele Anrufer haben keine Ahnung, welche Maschinerie sie in Gang setzen.“

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.