Volksentscheide als Instrument der Staatsregierung?
Vier Fraktionen, vier Meinungen – und die CSU setzt sich durch. Ob und wie mehr direkte Demokratie in Bayern möglich gemacht werden kann, bleibt aber heftig umstritten.
Die Meinung des Volkes ist allen Volksvertretern in Bayern wichtig. Um die Frage aber, wer das Volk nach seiner Meinung fragen darf, ist im Landtag ein ernster und zugleich sonderbarer und amüsanter Streit entbrannt. Ernst ist die Debatte zu nehmen, weil sie eine mögliche Weiterentwicklung der Demokratie in Bayern betrifft. Doch auch Schelme kommen auf ihre Kosten. Im Kern nämlich schwingt stets die Frage mit, wem Volksbefragungen politisch nutzen – der Regierung oder der Opposition.
Demokratie kann Pläne der Politik kreuzen
Wie ärgerlich direkte Demokratie für eine Regierung sein kann, zeigte sich in Bayern zuletzt im Streit um eine dritte Startbahn am Münchner Flughafen. Weil die Stadt München neben Land und Bund Anteilseigner der Flughafen GmbH ist, konnte in München ein Bürgerbegehren gegen die Startbahn auf den Weg gebracht werden. Die Flughafengegner aus Freising und Erding nutzten ihre Chance, machten auf den Straßen Münchens Stimmung gegen die Bahn und setzten sich durch – gegen den Willen der Staatsregierung, gegen den Willen der bayerischen Wirtschaft und auch gegen den Willen des SPD-geführten Stadtrats.
Die Staatsregierung erkannte darin einen Mangel an Demokratie. Die dritte Startbahn, so lautet ihr Argument, sei ein landesweit wichtiges Infrastrukturprojekt. Da müssten doch alle Bayern abstimmen können und nicht nur die Münchner. Das war die Geburtsstunde der Idee, künftig neben Volksbegehren und Volksentscheid, die in der Verfassung verankert sind, auch „rechtlich unverbindliche Volksbefragungen“ möglich zu machen, wenn Regierung und Landtagsmehrheit das wollen.
Will die Staatsregierung mehr Macht?
Dadurch wiederum fühlte sich die Opposition im Landtag herausgefordert. Die Staatsregierung, so ihr Verdacht, wolle nicht wirklich mehr direkte Demokratie, sondern habe nur die Absicht, sich ein zusätzliches Machtinstrument zu verschaffen, um dann, wenn es ihr gerade passt, ihren politischen Zielen durch ein Votum des Volkes zusätzliche Legitimation zu verschaffen.
Im Verfassungsausschuss lagen deshalb gestern gleich fünf unterschiedliche Vorschläge auf dem Tisch: Drei Gesetzentwürfe von der CSU-Staatsregierung, der SPD und den Freien Wählern zur Einführung von Volksbefragungen sowie je ein Gesetzentwurf von Freien Wählern und Grünen mit dem Ziel, die Hürden für Volksbegehren und Volksentscheide zu senken.
CSU wirbt für Entwurf der Staatsregierung
Petra Guttenberger (CSU) warb für den Entwurf der Staatsregierung. Volksbefragungen seien „ein zusätzliches Instrument um zusätzliche Erkenntnisse für das politische Handeln zu gewinnen.“ Der Vorwurf, es handle sich um ein Herrschaftsinstrument der Regierung, sei „völlig fehl am Platz“.
Sie erntete heftigen Widerspruch. Katharina Schulze (Grüne) warf ihr vor, es gehe der CSU um eine „Machtverschiebung zugunsten der Staatsregierung“. Der Ausschussvorsitzende Franz Schindler (SPD) nannte den CSU-Vorschlag „äußerst fragwürdig“. Es gehe der CSU „ausschließlich um Akklamation“. Florian Streibl (Freie Wähler) formulierte es noch drastischer: „Das ist sozusagen der Knüppel der Macht, der hier ausgepackt wird.“
Jeder stimmt im Landtag gegen jeden
Doch auch der Gegenvorschlag der SPD, die Volksbefragungen möglich machen will, wenn ein Fünftel des Landtags es fordert, bekam keine Unterstützer aus den anderen Fraktionen. Guttenberger nannte eine solche „Minderheitenregelung“ ein Problem. Es handle sich um „eine Befragung gegen den Willen der Mehrheit, die im Ergebnis politische Wirkung entfaltet“. Grüne und Freie Wähler lehnten den SPD-Vorschlag ebenfalls ab.
Dem Vorschlag der Freien Wähler erging es nicht besser. Sie wollten die Verfassung ändern. Das Ergebnis von Volksbefragungen sollte ihrer Ansicht nach im Grundsatz für die Staatsregierung verbindlich sein.
Am Ende stimmte jeder gegen jeden. Auch die Reformvorschläge für Volksentscheide fielen durch. Die CSU setzte ihren Gesetzentwurf mit ihrer absoluten Mehrheit durch. Nun kommt das Gesetz ins Plenum. Und danach wird es wohl beim Verfassungsgerichtshof landen. Klagen sind angekündigt.
"Kommentar Die CSU blamiert sich
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