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  3. Gehörloses Mädchen aus Neu-Ulm: Wer zahlt für Melissas Unterricht?

Gehörloses Mädchen aus Neu-Ulm
23.07.2012

Wer zahlt für Melissas Unterricht?

Nun soll das Augsburger Sozialgericht klären, wer für den Gebärdensprachdolmetscher der sieben Jahre alten Melissa Eichwald aus Neu-Ulm aufkommen muss.

Es ist der größte Saal, den es im Augsburger Sozialgericht gibt. Doch ob die etwa 30 Plätze für die Verhandlung vor der 15. Kammer am Mittwoch ausreichen werden, ist fraglich. Groß ist das Medieninteresse am Fall der sieben Jahre alten Melissa Eichwald aus Neu-Ulm. Ihre Eltern haben gegen den Bezirk Schwaben geklagt.

Sie ist – wie die gleichaltrige Vanessa Schneider aus Mering (Kreis Aichach-Friedberg) – gehörlos und besucht eine Regelschule. helfen den Kindern, am Unterricht teilzunehmen. Die aber kosten Geld – etwa 15000 Euro im Monat für die zwei Mädchen. Die Summe will der Bezirk Schwaben, zuständig für die sogenannte Eingliederungshilfe (in diesem Fall in Person des Gebärdensprachdolmetschers), nicht aufbringen. Denn der Bezirk ist der Ansicht, dass Melissa wie Vanessa im Augsburger Förderzentrum für Hörgeschädigte besser aufgehoben sind und dort besser gefördert werden.

Die ebenfalls gehörlosen Eltern sehen das anders und wollen ihr Recht wahrnehmen: Denn das in Bayern vor einem Jahr verabschiedete Inklusionsgesetz sieht vor, dass behinderte Kinder Zugang zu allen Schulen haben sollen. In der Praxis stößt diese Absicht aber an Grenzen, wie der Fall der Mädchen zeigt. „Unsere Tochter hat ein Recht auf gleichwertige Bildung“, äußert sich Melissas Vater Turan Sentürk.

Umstrittenes Gutachten

Mit seiner Sicht der Dinge stand der Bezirk Schwaben in der Vergangenheit nicht allein. Denn sowohl das Sozialgericht in Augsburg als auch das Landessozialgericht in München hatten in Eilverfahren – gestützt auf ein umstrittenes Gutachten – die Kostenübernahme durch den Bezirk abgelehnt. Ein politisches Tauziehen löste das juristische vorübergehend ab. Schließlich erklärten sich Sozial- und Kultusministerium bereit, in einem Modellprojekt die Kosten für die Mädchen vorzustrecken – aber nur solange es keine gerichtliche Entscheidung gibt. Weder der jetzt im Hauptsacheverfahren beklagte Bezirk Schwaben noch der Verband der bayerischen Bezirke wollten sich mit den Ministerien die anfallenden Kosten teilen.

Sollten sich die Parteien nicht einigen – danach sieht es derzeit aus – und sollten sich keine neuen grundlegenden Erkenntnisse ergeben, wird am Mittwoch vor dem Sozialgericht Augsburg nicht nur verhandelt. Richterin Christiane Hohlen wird dann auch ein Urteil sprechen. Im Mittelpunkt stehen die Fragen, was eine angemessene Schulbildung für die Mädchen ist und wer dafür aufkommt. Der vom Gericht beauftragte Gutachter kommt nach Informationen unserer Zeitung zu dem Schluss, dass Melissa in dem Augsburger Förderzentrum unterfordert ist.

Auch das bayerische Kultusministerium bezieht eindeutig Position. In einer neunseitigen Stellungnahme an Anwältin Ariane Krause, die Melissa und vermutlich auch Vanessa in einer weiteren Verhandlung vertritt, wird als „Ergebnis“ festgehalten: "Aus Sicht des Kultusministeriums ist der Besuch der Regelschule durch Vanessa und Melissa nach alter und neuer Rechtslage möglich." In der sozialrechtlichen Frage, durch wen die Gebärdensprachdolmetscher zu bezahlen sind, will sich das Kultusministerium „mangels Ressortzuständigkeit“ nicht festlegen.

Arbeitsgruppe sucht nach Lösungen

Keine Auskunft gab es gestern darüber, ob der Bezirk im Falle einer Niederlage vor das Landessozialgericht ziehen wird. Bezirkstagspräsident Jürgen Reichert findet, dass diese und ähnlich gelagerte Fälle politisch und nicht juristisch geklärt werden müssen. Er gehört einer Arbeitsgruppe mit Vertretern aus Justiz- und Sozialministerium an, die nach Lösungen sucht.

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