Ein Rechtsbuch zwischen Humanismus und Hexenwahn
Neue Erkenntnisse zu Ulrich Tenglers „Laienspiegel“
Dillingen „Der 1509 erstmals gedruckte „Laienspiegel“ gilt als eines der bedeutendsten Rechtsbücher der frühen Neuzeit.“ Mit diesem Urteil unterstreicht das „Historische Lexikon Bayerns“ die Bedeutung eines Buches, das auch als „Neuer Laienspiegel“ von 1511 in enger Beziehung zu Höchstädt, Nördlingen und Heidenheim steht.
Denn der Verfasser Ulrich Tengler (ca. 1441-1521) war Gerichts- und Kastenschreiber in Heidenheim, Stadtschreiber in Nördlingen und Landvogt in Höchstädt. Exakt 500 Jahre nach dem Druck des „Neuen Laienspiegels“ wurde in der Dillinger Studienbibliothek der Sammelband „Ulrich Tenglers Laienspiegel – Ein Rechtsbuch zwischen Humanismus und Hexenwahn“ vorgestellt. Die soeben erschienene Publikation wurde von Dr. Andreas Deutsch im Auftrage der Heidelberger Akademie der Wissenschaften herausgegeben und versteht sich als erste fächerübergreifende Gesamtschau auf den „Neuen Laienspiegel“. Bei den Beiträgen handelt es sich um die Ergebnisse einer internationalen Fachtagung der „Forschungsstelle Deutsches Rechtswörterbuch“ im Jahre 2009.
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