Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

  1. Startseite
  2. Dillingen
  3. Präsentation: Ein Rechtsbuch zwischen Humanismus und Hexenwahn

Präsentation
29.11.2011

Ein Rechtsbuch zwischen Humanismus und Hexenwahn

Dr. Andreas Deutsch, Herausgeber der Publikation „Ulrich Tenglers Laienspiegel“, überreichte druckfrische Exemplare des Buches an Michaela Thomas, die Vorsitzende des Historischen Vereins Höchstädt, und an Rüdiger May, den Leiter der Studienbibliothek. Im Bild (von links): Dr. Andreas Deutsch, Michaela Thomas, Rüdiger May und Dr. Reinhard H. Seitz.
2 Bilder
Dr. Andreas Deutsch, Herausgeber der Publikation „Ulrich Tenglers Laienspiegel“, überreichte druckfrische Exemplare des Buches an Michaela Thomas, die Vorsitzende des Historischen Vereins Höchstädt, und an Rüdiger May, den Leiter der Studienbibliothek. Im Bild (von links): Dr. Andreas Deutsch, Michaela Thomas, Rüdiger May und Dr. Reinhard H. Seitz.
Foto: Fotos: Pawlu

Neue Erkenntnisse zu Ulrich Tenglers „Laienspiegel“

Dillingen „Der 1509 erstmals gedruckte „Laienspiegel“ gilt als eines der bedeutendsten Rechtsbücher der frühen Neuzeit.“ Mit diesem Urteil unterstreicht das „Historische Lexikon Bayerns“ die Bedeutung eines Buches, das auch als „Neuer Laienspiegel“ von 1511 in enger Beziehung zu Höchstädt, Nördlingen und Heidenheim steht.

Denn der Verfasser Ulrich Tengler (ca. 1441-1521) war Gerichts- und Kastenschreiber in Heidenheim, Stadtschreiber in Nördlingen und Landvogt in Höchstädt. Exakt 500 Jahre nach dem Druck des „Neuen Laienspiegels“ wurde in der Dillinger Studienbibliothek der Sammelband „Ulrich Tenglers Laienspiegel – Ein Rechtsbuch zwischen Humanismus und Hexenwahn“ vorgestellt. Die soeben erschienene Publikation wurde von Dr. Andreas Deutsch im Auftrage der Heidelberger Akademie der Wissenschaften herausgegeben und versteht sich als erste fächerübergreifende Gesamtschau auf den „Neuen Laienspiegel“. Bei den Beiträgen handelt es sich um die Ergebnisse einer internationalen Fachtagung der „Forschungsstelle Deutsches Rechtswörterbuch“ im Jahre 2009.

Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen. Wenn Sie bereits PLUS+ Abonnent sind, .

Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen.

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.