Im Gerichtssaal Verantwortung für andere
Martin Hirner und Herbert Keller brauchen keinen großen Auftritt. Vielmehr engagieren sich die beiden Aislinger seit Jahren als Gemeinderäte und sind außerdem aktive Mitglieder im Sozialverband VdK ihrer Gemeinde. So war für beide von Anfang an klar, dass sie das Amt der ehrenamtlichen Richter am Sozialgericht Augsburg annehmen würden. "Am Anfang wusste ich nicht, ob ich der Richtige dafür bin, aber Herbert Keller hat mich unterstützt und ermutigt", erzählt Martin Hirner.
Keller ist bereits seit 1997 ehrenamtlicher Richter. Der 58-jährige Kfz-Meister hatte 1991 auf dem Weg zur Arbeit in Wertingen einen schweren Autounfall. Danach war er ein Jahr lang fast ununterbrochen auf Reha, traf dort auf viele Menschen, denen es noch viel schlechter ging als ihm. Damals hat er einen Entschluss gefasst: "Sollte ich jemals wieder auf die Füße kommen, will ich Menschen helfen, die es nicht aus eigener Kraft schaffen." So kam er zum VdK, wurde in Aislingen bald 1. Vorsitzender und ist heute sogar stellvertretender Kreisvorsitzender des Sozialverbandes. Über seine ehrenamtliche Tätigkeit bekam Keller schließlich das Schöffenamt. Dafür vorgeschlagen hat ihn vor 13 Jahren die Kreisgeschäftsstelle des VdK in Lauingen. Die einzige Voraussetzung hierfür sei ein einwandfreier Leumund, so Keller. Dann ist man fünf Jahre lang ehrenamtlicher Richter.
Auch Martin Hirner ist beim VdK aktiv. Der ebenfalls 58-jährige Stahl- und Metallbauer ist seit 2007 als Schöffe tätig. Zwar kommen beide Männer aus dem gleichen Landkreis, doch im Gerichtssaal waren sie noch nie zusammen tätig. Hirner und Keller vertreten vor Gericht die Arbeitnehmerseite. Zusammen mit einem hauptamtlichen Richter und einem weiteren Schöffen, der die Arbeitgeberseite vertritt, müssen die beiden Aschbergler etwa sechs- bis achtmal im Jahr über das Schicksal anderer Menschen urteilen. Dabei haben die Schöffen das gleiche Stimmrecht wie der Richter, der sich auch immer mit ihnen berät. Bei den Verhandlungen geht es um Belange, die sozialrechtliche Streitigkeiten wie Familienangelegenheiten oder arbeitsrechtliche Dinge betreffen. So stehen nicht selten Angelegenheiten auf der Tagesordnung, die mit Hartz-IV-Empfängern zu tun habe.
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