Opa missbraucht Enkelin (12): Drei Jahre Haft
Statt auf seine 12-jährige Enkelin aufzupassen, hat ein Großvater aus dem südlichen Donau-Ries-Kreis das Mädchen sexuell missbraucht. Das Schöffengericht verurteilt ihn nun.
Es ist eine Situation, die viele Familien mit Kindern kennen. Wenn die Eltern mal aus dem Haus sind, ist es gut, wenn man eine vertrauenswürdige Person hat, die auf den Nachwuchs aufpasst. Die Ideallösung ist in aller Regel, wenn Opa oder Oma diese Aufgabe übernehmen. Genau in dieser vermeintlich komfortablen Situation befindet sich im Oktober 2014 eine Familie in einer Kommune im südlichen Donau-Ries-Kreis. Dort erklärt sich ein 71-Jähriger bereit, auf die Tochter seines Sohnes aufzupassen. Doch der Rentner tut etwas Ungeheuerliches: Er betrachtet die Zwölfjährige als Sexualobjekt. Als er sich mit ihr allein in der Wohnung aufhält, belästigt der Mann das Mädchen massiv. Durch glückliche Umstände wird im letzten Moment das Schlimmste verhindert.
Sexueller Missbrauch: Opa muss drei Jahre ins Gefängnis
Ein halbes Jahr nach der Tat hat ein Schöffengericht in Augsburg den Senior nun zur Rechenschaft gezogen. Wegen sexuellen Missbrauchs, sexueller Nötigung und versuchten schweren sexuellen Missbrauchs muss der Mann für drei Jahre ins Gefängnis.
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