Polizist verursacht Unfall: Verfahren eingestellt
Die Staatsanwaltschaft entscheidet nach Unglück auf B25 zwischen Harburg und Hoppingen. Was hinter dem Fall steckt.
Wer im Straßenverkehr trotz doppelter, durchgezogener Linie überholt und dabei auch noch einen Unfall verursacht, bei dem Menschen verletzt werden, bekommt jede Menge Ärger und eine saftige Strafe. Genauso ein Unfall ist im Juni auf der B25 zwischen Harburg und Hoppingen passiert. Das Besondere: Der Fahrer, der überholte, war ein Polizist.
Zusammen mit einem Kollegen war er in einem zivilen Streifenwagen unterwegs – mit aufgesetztem Blaulicht und eingeschaltetem Martinshorn. Es sei eine Einsatzfahrt in einem „gravierenden Fall“ gewesen, ist aus Polizeikreisen zu hören. Die Beamten kamen aus Augsburg. Der Wagen stieß heftig mit einem Pkw zusammen, in dem ein 55-Jähriger auf der linken der beiden Spuren in Richtung Harburg entgegenkam. Der Mann musste verletzt ins Krankenhaus eingeliefert werden. Die beiden Beamten kamen mit leichteren Blessuren davon. Angesichts der Umstände leitete die Polizeiinspektion (PI) Donauwörth gegen den Fahrer des Streifenwagens ein Verfahren wegen des Verdachts der Straßenverkehrsgefährdung und der fahrlässigen Körperverletzung ein. Nach Abschluss der Ermittlungen hat nun die Staatsanwaltschaft Augsburg entschieden: Das Strafverfahren gegen den 27-Jährigen wird eingestellt. Man habe keine Anhaltspunkte für eine Straftat gefunden, erklärt Andreas Dobler, Pressesprecher der Staatsanwaltschaft, gegenüber unserer Zeitung. Dazu beigetragen hat wohl auch, dass der 55-Jährige darauf verzichtete, den Polizisten wegen fahrlässiger Körperverletzung anzuzeigen. Um wegen Straßenverkehrsgefährdung belangt zu werden, hätte dem Beamten nach dem Strafgesetzbuch ein grob verkehrswidriges und rücksichtsloses Verhalten nachgewiesen werden müssen.
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