Eine Auto-Kamera beschäftigt die Gerichte
Mit Dashcams wollen Autofahrer das Geschehen filmen, um bei Unfällen Beweise zu haben. In Aichach wurden die Aufnahmen nun bei einer Verhandlung zugelassen.
Das Video dauert keine Minute: Zu sehen sind die A8 auf Höhe von Dasing sowie ein Auto, das auf der mittleren Fahrspur unterwegs ist. Plötzlich kracht es. Aufgenommen sind die Szenen aus dem Innenraum eines Wagens. Jetzt wurden sie während einer Verhandlung am Amtsgericht Aichach von Richter Walter Hell begutachtet.
Die Bilder wurden von einer Dashcam aufgenommen – das ist eine Kamera im Autoinneren, die fortwährend das Gesehene durch die Windschutzscheibe filmt. Bei einem Unfall auf der A8 hatten beide Beteiligten Fahrer ihre Kamera laufen und wollten so nun vor Gericht ihre Unschuld beweisen. Nach Sichtung der Videos ergab sich ein eindeutiges Bild. Der vordere Fahrer hatte absichtlich stark abgebremst, der folgende Lasterfahrer konnte deshalb nicht mehr rechtzeitig bremsen und es kam zum Aufprall. Das musste sogar der überführte Autofahrer eingestehen, der umgehend den Einspruch gegen den vorher verhängten Strafbefehl zurückzog. Er muss nun eine Geldstrafe zahlen. In einem Fall im Landkreis Augsburg musste ein Fahrer dagegen 250 Euro Strafe zahlen, weil er eine solche Dashcam mitlaufen ließ und den Film kurzzeitig sogar auf YouTube stellte. Anklage: Verstoß gegen das Datenschutzgesetz.
Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen. Wenn Sie bereits PLUS+ Abonnent sind, .
Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen.
Die Diskussion ist geschlossen.