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  3. Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs: Endgültig: Die NPD darf nicht in Günzburg auftreten

Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs
22.11.2012

Endgültig: Die NPD darf nicht in Günzburg auftreten

Absperrungen werden am Samstag in Günzburg nicht nötig sein: Die NPD darf nicht im Forum auftreten.
2 Bilder
Absperrungen werden am Samstag in Günzburg nicht nötig sein: Die NPD darf nicht im Forum auftreten.
Foto: Dominik Mai

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat den Beschluss des Verwaltungsgerichts Augsburg bestätigt: Die NPD darf am Samstag nicht im Forum auftreten. 

 Es bleibt dabei: Die NPD darf am Samstag nicht in Günzburg auftreten. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) in München hat am Donnerstagnachmittag die Beschwerde der rechtsextremen Partei gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Augsburg zurückgewiesen. Oberbürgermeister Gerhard Jauernig zeigte sich erleichtert: „Das ist eine Rote Karte für die Braunen.“ Er sei „glücklich“, dass die NPD mit ihrer Beschwerde gescheitert sei.

Der NPD-Kreisverband Neu-Ulm/Günzburg hatte für den geplanten Landesparteitag im Forum am Hofgarten keine Veranstalter-Haftpflichtversicherung nachweisen können. Deshalb kündigte die Stadt Günzburg den Mietvertrag. Nach Ansicht des Verwaltungsgerichts Augsburg habe die Stadt den Vertrag stornieren dürfen. Es falle in die Sphäre der NPD, wenn sie Schwierigkeiten habe, eine Versicherung zu finden, die bereit sei, mit ihr einen Vertrag zu schließen, hieß es in einer Mitteilung des Verwaltungsgerichts (wir berichteten). Entgegen einer ersten Verlautbarung legte die rechtsextreme Partei schließlich Beschwerde gegen diesen Beschluss ein. Der VGH bestätigte gestern aber die Ansicht des Verwaltungsgerichts. Der Beschluss ist endgültig – und er könnte bundesweit Beachtung finden.

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