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  3. Landsberg: Landsbergerin bleibt nach Unfall mit Flüchtling auf Schaden sitzen

Landsberg
12.12.2015

Landsbergerin bleibt nach Unfall mit Flüchtling auf Schaden sitzen

Lorena Mayr hat seit ihrem Unfall mit einem Asylbewerber nicht nur mit Angstzuständen zu kämpfen, sondern auch mit der eigenen Versicherung und Anwälten.
Foto: Thorsten Jordan

Nach einem Unfall mit einem Flüchtling im September sitzt eine Landsbergerin immer noch auf den Kosten. Der Freistaat lehnt eine Haftpflichtversicherung für Asylbewerber ab.

Der Abend war schon fortgeschritten, als eine Besucherin der Podiumsdiskussion des Deutschen Gewerkschaftsbundes zum Thema Integration von Asylbewerbern vor zwei Wochen das Wort ergriff. Es war Roswita Mayr, die vom Schicksal ihrer Schwiegertochter berichtete, von dem unverschuldeten Unfall mit einem Asylbewerber, ihrem Kampf mit der Versicherung beziehungsweise der Tatsache, dass der Unfallverursacher, ein junger Eritreer, über keinerlei Versicherungsschutz verfügte.

Ein kurzer Rückblick: Lorena Mayr war am 18. September mit ihrem Auto zwischen Schwifting und Pürgen unterwegs, als der junge Mann, ein 28-jähriger Asylbewerber aus Eritrea, auf seinem Fahrrad plötzlich vom Reischer Talweg kommend auf die Kreisstraße und in ihr Auto fuhr. Der Asylbewerber wurde verletzt, ist heute aber wieder gesund. Lorena Mayr hatte neben einem Schock auch einen Schaden an ihrem Auto in Höhe von geschätzten rund 6500 Euro – auf dem sie bis heute sitzengeblieben ist. Das Auto ist nach wie vor beschädigt, ihre eigene Versicherung hat ihr inzwischen gekündigt, dazu sind auch Anwälte eingeschaltet.

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Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.

13.12.2015

Da wir die Anwesenheit dieser Leute bei uns der Politik zu verdanken haben, soll auch der Staat für solche Fälle haften.

13.12.2015

Frau Mayr hat einen Schaden an ihrem Auto erlitten.

Sie hat sich gegen ein solches Risiko nicht versichert. Das ist bitterböse, wenn man auf die Höhe des Schadens von ca. 6.000 € schaut.

Die nichterfolgte eigene versicherungsmäßige Absicherung ersetzen zu wollen durch eine Zwangsversicherung, abgeschlossen von Kommunen oder wem auch immer, ist schräg. Da kommt wieder das vollkaskomäßige Denken zur Geltung.

Und eine Zwangsversicherung hat der Gesetzgeber bisher abgelehnt -mit Ausnahme der Haftpflichtversicherung eines PKW/LKW. Zu recht.

Wer mehr haben will sollte sich vorbeugend versichern, z.B. mittels einer Teilkaskoversicherung oder einer Vollkaskoversicherung. Die Zahl nicht privat-haftpflichtversicherter Beteiligter am Straßenverkehr ist Legion. Leider. Mit im Kommentar beschriebenen Folgen.

13.12.2015

In den Beioträgen zu diesem Bericht werden sauber Äpfel, Birnen und sonstiges Obst und Gemüpse sauber vermischt.

Schüler sind auf dem Weg zur Schule und auf dem Heimweg gegen Unfall versichert wie jeder Arbeitnehmer der zur Arbeit oder Nachhause fährt. Eine staatliche Haftpflichtversicherung gibt es weder für Schüler noch für Arbeitnehmer.

13.12.2015

Schüler sind i.d.R. in der Haftpflichtversicherung der Eltern mitversichert.

13.12.2015

Der Gesetzgeber sollte schon einmal damit beginnen, dass Versicherungen untersagt wird bei 2 Schadensfällen die Versicherung zu Kündigen. Was ist bitte das Geschäftsmodell einer Versicherung? Schäden und Risiken abzusichern! Wenn die Versicherung keinen Versicherungsbetrug nachweist - dann hat die zu zahlen.

Wer diesem Geschäftsmodell nicht mehr nachkommt - dem muss man die Geschafterlaubnis entziehen?

13.12.2015

Wer hier schon wieder "Hetze" und "Integrationsfeindlichkeit" wittert und bei solchen Mickerbeträgen wie € 5.- pro Monat sparen will, während überall anders aus dem Vollen geschöpft wird, hat ein paar Sachen vergessen oder ausgeblendet: Natürlich geht von Personen, die mit den örtlichen Gegenbenheiten, Gesetzen und Gepflogenheiten nicht vertraut sind, die vielleicht Analphabeten oder der Sprache nicht mächtig sind und deshalb auch Verkehrsschilder nicht lesen können, eine wesentlich höhere Gefährdung ihrer selbst und unbeteiligter Dritter aus. Das gleiche gilt für Kinder, für die die Erziehungeberechtigten aufzukommen haben, ob mit oder ohne Haftpflichtversicherung. Wenn ein Staat also ein paar Millionen Menschen erst dazu bringen muss, sich im Strassenverkehr nicht wie Kinder zu verhalten, dann finde ich die Forderung nach Abschluss einer Versicherung, zum Beispiel wie das für Schüler auf dem Schulweg der Fall ist, zum Beispiel bei bei einer Gemeindeunfallversicherung,, bei der man sicher auch Gruppenkonditionen für Haftpflichtversicherungen bekommt, nicht so abwegig. Denn eine Art Schüler sind diese Flüchtlinge in ihrer Integrationsphase ja auch. Dann soll auch der dafür aufkommen, der diese "Schule" betreibt. Das einfache Abtun mit: "es gibt genügend Deutsche, die auch nicht haftpflichtversichert sind" ist eine rotzfreche Unverschämtheit. Schließlich werden Forderungen aus verschuldeten Unfällen bei deutschen Nichtversicherten per Zwangsvollstreckung und Gerichtsvollzieher bis ans Lebensende des Zahlungspflichtigen eingetrieben. Bei Asylbvewerbern weiß man aber nichteinmal, ob sie langfristig in diesem Lande bleiben und für Zwangsvollstreckungen zur Verfügung stehen, ob sie je pfändbares Einkommen über dem Sozialhilfesatz haben werden. Das ganze finanzielle Unfallrisiko, das aus dieser sehr gefährdungsgeladenen Konstellation entsteht, wird zur Zeit auf der einzigen Partei abgeladen, die dafür wirklich keinerlei Verantwortung trägt - dem geschädigten Bürger. Angenommen es trete der umgekehrte Fall ein, ein Deutscher schädigt schuldhaft einen Asylbewerber und lehnt dess Forderungen mit den gleichen Argumenten fadenscheinigen Argumenten ab - was meinen Sie, was das für ein Geschrei wäre. Darauf zu bestehen, daß unser geltendes Recht auf alle angewandt wird und für Asylbewerber keine Extrawürste gebraten werden, ist wahrlich keine Fremdenfeindlichkeit. Ganz im Gegenteil, es verhindert diese.

13.12.2015

Danke für Ihre Anmerkungen, die durchaus Überzeugungskraft haben. Aus dieser Warte hatte ich es noch nicht betrachtet. So etwas könnte auch gut im Artikel stehen - dann würde der Eindruck ein anderer sein.

Dennoch bleibe ich der Meinung, dass es eine Ungleichbehandlung mit sozial schwachen Bundesbürgern bliebe, wenn diese dann nicht versichert würden. Denn wie Sie sicher richtig schreiben, werden die dann auf Jahrzehnte verfolgt mit Forderungen.

Eine Frage noch: Die Schülerversicherung beim Gemeindeunfallverband - kommt die für Schaden auf, den die Schüler erleiden oder für Schaden, der durch die Schüler verursacht wird.

13.12.2015

Das hat mit dem Flüchtlingsstrom rein gar nichts zu tun - ich schätze, dass mehrere Millionen DEUTSCHE ebenso keine private Haftpflichtversicherung abgeschlossen haben.

Möchte die Dame mal wieder gegen Flüchtlinge hetzen? Schade, dass solche Beiträge immer und immer wieder öffentlich gemacht werden.

13.12.2015

"Hetze?" (Gähn!) Der Begriff wird immer inflationärer gebraucht und nutzt sich langsam ab.

Ja. ist schon blöd. daß es auch Umstände und Vorfälle gibt, die nicht in die Heile-Welt-Denkschablone einiger Zeitgenossen/-innen passt. Und es ist natürlich eine Zumutung, sowas auch noch zu veröffentlichen!

13.12.2015

in unserem land, in dem nahezu alles überreguliert ist und wird, indem die EU jeweils noch zusatzverordnungen zu sinnigen und unsinnigen themen erlässt, gibt es eine derartige lücke.#das mag doch nicht wahr sein.

seitens der politik gehört umgehend gehandelt.

kurzfristig müßte es möglich sein, ein spendenkonto für die geschädigte frau zu eröffnen, damit sie nicht ganz ohne unterstützung weiterleben muß.

dies könnte die AZ in die hand nehmen und als verantwortungsbewußte zeitung mittels investigativem journalismus bei den zuständigen stellen dauerhaft nachbohren und berichten, um die die zahl unschuldig geschädigter zu minimieren

13.12.2015

Die Frau hat die Möglichkeit, dem Flüchtling einen Mahnbescheid zuzustellen und der muss dann 30 Jahre lang für seine Schulden haften. Ich finde es schon mies, dass der Staat großzügig von uns allen Steuern eintreibt – wir arbeiten fast nur ein halbes Jahr für den Staat und uns dann im privaten Schadensfall im Stich lässt.

Da stimmt das Verhältnis eigene Absicherung zur Abgabenlast nicht mehr. Wenn der Staat nur die Hälfte der (Sozial)Steuern von uns kassiert könnte ich noch verstehen, wenn man sich rausredet – aber so.

Der Staat … das sollten wohl wir sein. Aber der Staat sind wohl eher die Alleinentscheider wie Frau Merkel.

13.12.2015

Das hat mit dem Flüchtlingsstrom rein gar nichts zu tun - ich schätze, dass mehrere Millionen DEUTSCHE ebenso keine private Haftpflichtversicherung abgeschlossen haben.

Möchte die Dame mal wieder gegen Flüchtlinge hetzen? Schade, dass solche Beiträge immer und immer wieder öffentlich gemacht werden.

13.12.2015

"Hetze?" (Gähn!) Der Begriff wird immer inflationärer gebraucht und nutzt sich langsam ab.

Ja. ist schon blöd. daß es auch Umstände und Vorfälle gibt, die nicht in die Heile-Welt-Denkschablone einiger Zeitgenossen passt. Und es ist natürlich eine Zumutung, sowas auch noch zu veröffentlichen!

13.12.2015

Warum sollte der Freistaat, oder der Landkreis für die Kosten aufkommen?

Einem Bekannten von mir ist ein Student (Deutscher, die Sache hat also überhaupt nichts mit Flüchtlingen zu tun) mit seinem Fahrrad ins Auto gefahren. Der bleibt ebenso auf seinem Schaden sitzen.

13.12.2015

Richtig. Man bleibt erst mal auf dem Schaden sitzen wenn der "Gegner" keine Versicherung hat. Es bleibt einem dann nur noch der mühsam lange Klageweg. Wenn ich das richtig sehe hat Deutschland einen Zuwachs von 1 000 000 Menschen ohne Versicherungsschutz in diesem Jahr bekommen. Bravo.

13.12.2015

Wer zahlt dann die Krankenkosten und den Anwalt, der "zur Seite gestellt wurde"?

Da spielt Geld offensichtlich keine Rolle - egal ob versichert oder nicht?

13.12.2015


Es ist sicher in höchstem Maße unerfreulich für Frau Mayr, dass sie dieses Pech hatte. Aber es ist genau so wie von der Sozialministerin dargestellt: Der Staat ist nicht in der Pflicht, für die Schäden seiner Bürger zu haften, wenn diese nicht willens oder in der Lage sind, für von ihnen verursachte aus ihrem Vermögen aufzukommen.

Wer nix hat und damit sehr wahrscheinlich auch keine Haftpflichtversicherung, von dem ist auch nichts zu holen. Wer von einer solchen Person geschädigt wird, hat Pech gehabt. Das ist bundesdeutsche Lebenswirklichkeit seit aller Zeit und nun wird durch die Erhöhung der Zahl von Menschen in unserem Lande, die sehr arm sind, das Risiko steigern. Es ist aber kein spezielles Flüchtlingsproblem, wie Martin W. auch schon richtig ausführte.

Die Idee, der Staat solle mal eben für (alle) Flüchtlinge eine Haftpflichtversicherung abschließen, ist ziemlich schräg. Das liefe auf eine Art Zwangsversicherung raus, wie eben bei der Autohaftpflicht - nur dass der Staat aus Gleichbehandlungsgründen bei allen, die sich eine Police nicht leisten können, für diese aufkommen müsste. 3 bis 5 Euro pro Person im Monat. Also ca 50 Euro im Jahr mal deutlich mehr als 1 Mio, da ja auch Nichtflüchtlinge versichert werden müssen.

Im Übrigen ist der Ansatz der Gefährdungshaftung des stärkeren (also von Frau Mayr) gegenüber des schwächeren Verkehrsteilnehmers auch nicht so abwegig wie im Artikel getan wird und nicht auf Flüchtlinge beschränkt. Sie sollte froh sein, wenn das vom Tisch ist.

Alles in allem ein Artikel, der der Integration der Flüchtlinge gewiss nicht dienlich ist. Warum nicht besser recherchieren und darstellen was Sache ist zumindest in einem Kommenar?

13.12.2015

Was hat das bitte mit der KFZ-Haftpflicht zu tun? Ist das nicht vielmehr ein Problem der Kasko-Versicherung auf Seiten des beschädigten KFZ?

Ist das Journalismus oder bin ich zu dumm für den Fall?

Die Haftpflicht ist die einzig verpflichtende Versicherung in dem Fall. Sie knüpft an ein KFZ an, und nichts anderes. Es gibt hier keinen Grund, außer Hetzerei, diesen Fall derart aufzubauschen und in die Flüchtlingsthemtatik zu verorten. Zahlreiche Bürger haben keine (allgemeine) Privathaftpflicht, wenngleich auch diese zu den wohl wichtigsten gehört.

Ebenso verwirrt die Verknüpfung zu einem Schaden am Haus... Irgendwie ist diese Sache nicht rund.

13.12.2015



Schön, dass man hier nun doch kommentieren kann, weniger schön, dass mein Beitrag, der dies einforderte unbeantwortet gelöscht wurde. :-(

(Antwort der Moderation: Ihre Frage war in einem völlig anderen Thema ohne jeglichen Bezug dazu gepostet worden und somit entfernt worden. Bitte wenden Sie sich bei allen Fragen per Mail an moderator@augsburger-allgemeine.de )

Herr W, ich stimme Ihren Ausführungen weitgehend zu, diese Gedankengänge waren der Anlass, warum ich hier etwas anmerken wollte, aber Sie sitzen trotzdem einem Irrtum auf bzgl. der Versicherung. Es geht nicht um die KFZ-Versicherung, die zahlt nie bei Schäden, die durch einen anderen verursacht wurden, so keine Vollkaskoversicherung abgeschlossen wurde. Es geht um eine Privathaftpflichtversicherung. Eine solche deckt üblicherweise Schäden ab, die man selbst Dritten zufügt, nicht umgekehrt. Dass eine im Rahmen dieser abgeschlossene Forderungsausfallsklausel zum Tragen kommen könnte, halte ich für ausgeschlossen, die deckt m.E. ganz andere Sachverhalte ab (nicht zahlende Kunden eines Unternehmens bespielsweise oder nicht zurückgezahlte Kredite)





13.12.2015

@Modersation

Danke für die Antwort, aber wo hätte ich es hinschreiben sollen, da man hier keine eigenen Themen mehr aufmachen kann? Ich hatte angefragt, nach welchen Kriterien Artikel kommentiert werden können oder eben auch nicht (da es bei diesem hier nicht möglich war) und das ist ja für die Allgemeinheit durchaus von Interesse. Dazu eine kleine Aufklärung verschoben in die Kommentierung hier und alle wären wieder etwas klüger..

13.12.2015

Martin W., der erste Teil Ihres Kommentares ist ja noch sehr vernünftig. Beim zweiten Teil überspannen sie den Bogen. Hier sollten sie sich erst einmal rechtskundig machen. Eine Haftpflichtversicherung hat die Aufgabe Schäden zu ersetzen die durch ein Verschulden verursacht wurden. Wo soll also Frau Mayr einen Anspruch gegen sich selber herleiten.Wenn ein Schaden von ca 6000€ vorliegt kann fast davon ausgegangen werden das dér Wert des Fahrzeuges höher ist/war. Warum also keine Vollkaskoversicherung. Wollte man hier vielleicht Beiträge sparen, aber nun jammern. Also besser erst einmal richtig informieren und dann kommentieren oder schweigen.

12.12.2015

»Es sei schließlich auch ein „signifikanter Teil der deutschen Bevölkerung“ nicht abgesichert, insofern es im „Einzelfall allgemeines Lebensrisiko“ sei, von einem nicht versicherten und gegebenenfalls zahlungsunfähigen Dritten geschädigt zu werden.«

Da liegt doch wohl der Hase im Pfeffer. Das ganze Hochgeziehe am Thema »Flüchtling« verdeckt doch bloß das eigentliche Problem, das noch viel größer ist: Das könnte auch ohne einen einzigen Flüchtling genau so jederzeit jedem wieder passieren, der so eine Bescheiß-Versicherung erwischt hat. Name? Will man wohl aus rechtlichen Gründen besser nicht veröffentlichen. Ich schieße mal ein Beispiel ins Blaue, um zu verdeutlichen, was ich meine: Mittelloser mit seinem einzigen Fortbewegungsmittel, seinem Rad, verursacht genau dasselbe, einen Unfall, bei dem er Verursacher ist, aber wegen Mittellos genau nichts zahlen kann (von Wollen reden wir hier nicht). Nur könnte man dann nicht so schön auf der Flüchtlings-Welle reiten und irgendwelche hach so schlimmen Dinge mit dem Thema verknüpfen. Auf Obdachlose hinweisen käme dann wohl nicht mehr so gut, wie jetzt hier das Tema Flüchtlinge noch kritischer zu reden, als es ist. Es ist scheiße für die Betroffenen, klar. Aber das Thema »Flüchtling« taucht doch hier völlig zufällig mit auf. Aber gut, dass man sich drauf einschießen kann. Tut dem schwarzen Anstrich des Blatts sicher gut. Aber weil wir gerade dabei sind, was das Thema »es muss was getan werden« angeht:

»Das Auto ist nach wie vor beschädigt, ihre eigene Versicherung hat ihr inzwischen gekündigt, dazu sind auch Anwälte eingeschaltet.« und »Bei der Durchsicht ihrer Unterlagen hat Lorena Mayr gesehen, dass ihre Haftpflicht eine Forderungsausfallklausel besitzt: „Jetzt wird geprüft, ob die zur Anwendung kommt.“«

Das ist doch das eigentliche Problem der Dame: Mal wieder versucht sich eine KFZ-Haftpflicht-Versicherung (schönes Wort, »Haftpflicht«, anscheinend ist es mit der Verpflichtung nicht weit her) sich vor der Kostenbegleichung zu drücken, weil sie genau weiß, dass sie vom Unfallgegner keinen Cent zu erwarten hat und damit selbst völlig auf den Kosten sitzen bleiben wird. Also lieber erst mal die Zahlung verweigern. Da liegt doch die eigentliche Sauerei. Eine Versicherung, die genau dann, wenn man sie am nötigsten braucht, sich quer stellt. Das Thema Flüchtlinge wird an der Stelle doch endgültig völlig unwichtig, gerade weil das jederzeit wieder passieren kann und man anscheinend nicht davon ausgehen kann, dass eine Versicherung ihren eigentlichen Verpflichtungen nachkommt. Kann man schon irgendwie juristisch hin drehen, keine Frage. Aber wer braucht eine Haftpflichtversicherung, die genau dann nicht blechen will, wenn der Unfallgegner seine Schuld nicht begleichen kann? So gesehen hat sie schon recht:

»Ihre Schwiegermutter Roswita Mayr versteht die Welt nicht mehr: „Es ist an der Politik, Regelungen zu schaffen.“«

Da müsste der Gesetzgeber eingreifen. Denn die gesetzliche Vorschrift, dass der Halter eines angemeldeten KFZ eine entsprechende Haftpflichtversicherung vorweisen muss, wird so doch ad absurdum geführt.

12.12.2015

Wieso startete die AZ den keinen Spendenaufruf für Lorena Mayr ???

Wenn für Flüchtlinge gespendet wird, wieso dann nicht auch für Menschen, die durch Flüchtlinge schaden nehmen.

Liebe AZ veröffentlichen Sie bitte eine Kontonummer auf das man für Frau Mayr spenden kann!! Es ist doch ein Unding, wenn Frau Mayr auf den Kosten sitzen bleibt.