Semmeln gibt’s an Heiligabend frisch
Eine Sonderregel des Ladenschlussgesetzes erlaubt es Lebensmittelgeschäften dieses Jahr am Sonntag, 24. Dezember, zu öffnen. Doch nur wenige Kaufleute nutzen das aus.
Paragraf 15 des Ladenschlussgesetzes macht es möglich: Geschäfte, die überwiegend Lebens- und Genussmittel feilhalten, dürfen ausnahmsweise an Heiligabend öffnen, weil der 24. Dezember auf einen Sonntag fällt. Was Gewerkschaften und Kirchenvertretern ein Dorn im Auge ist, befolgt auch kaum ein Supermarkt. „Meine Mitarbeiter haben sich einen freien Heiligabend verdient und sollten diesen im Kreise Ihrer Familie genießen und verbringen“, sagt Marina Göres, die Inhaberin des Edekas in Nersingen. Sie habe es nur kurz in Erwägung gezogen, die Sonderregelung auszunutzen. Sich dann aber aus Rücksicht auf ihre Mitarbeiter dagegen entschieden.
Die überwiegende Zahl der Edeka-Märkte wird von selbstständigen Kaufleuten betrieben. Diese, wie etwa Göres aus Nersingen, entscheiden eigenständig über ihre Öffnungszeiten. Doch das Bild scheint einheitlich. „Wir können sagen, dass Märkte, die wir als Edeka Südwest selbst betreiben, an Heiligabend geschlossen bleiben werden. Schließlich haben unsere Kunden die gesamte Vorwoche, von Montag bis Samstag, Zeit für Ihre Weihnachtseinkäufe“, sagt Pressesprecher Christhard Deutscher.
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