Der Abschied vom Bund wird versüßt
Soldaten, die im Zuge der Bundeswehrreform vorzeitig aus der Armee ausscheiden, können sich auf verbesserte Konditionen einstellen als ursprünglich im Regierungsentwurf vorgesehen.
Ein Hauptziel der Reform ist die Reduzierung der Truppenstärke. Am Mittwoch hat der Verteidigungsausschuss des Bundestages Veränderungen an der Vorlage zum Reform-Begleitgesetz beschlossen.
„Es handelt sich um ein faires Angebot für Soldaten, die nicht bei der Bundeswehr bleiben“, sagte der CSU-Bundestagsabgeordnete Reinhard Brandl, Mitglied des Ausschusses, unserer Zeitung. Der Ingolstädter Politiker ist sich „hundertprozentig“ sicher, dass die Verbesserungen Bestand haben, wenn der Bundesrat – voraussichtlich am 6. Juli – das letzte Wort hat: „Schließlich haben die Fraktionen von CDU/CSU und FDP die Veränderungen bereits gutgeheißen und auch der Entwurf in der SPD weicht in der Substanz kaum davon ab.“
Laut Berechnungen dämpfen die Beschlüsse sogar die Kosten
Nach Berechnungen, die dem Verteidigungsausschuss vorliegen, verursachen die Modifizierungen zunächst einmalige Mehrkosten von gut 232 Millionen Euro. Mittel- und langfristig jedoch werden danach gut 880 Millionen Euro eingespart – ein Effekt, der sich durch die geringere Truppenstärke und höhere Steuereinnahmen erklärt. Es geht um folgende Verbesserungen:
Hinzuverdienstgrenzen Die Hinzuverdienstgrenzen für Soldaten, die außerhalb des Öffentlichen Dienstes einen neuen Job annehmen, fallen generell weg. Für Frauen oder Männer, die im Öffentlichen Dienst bleiben, liegt die Grenze bei 100 Prozent.
Obergrenze für Ruhestandsquote Die Quote für die höchstmögliche Anzahl an Berufssoldaten und Beamten, die vorzeitig in den Ruhestand treten können, soll bei 50 statt den zunächst vorgesehenen 35 Prozent liegen. Auf dieser Basis können bis zu 3100 Berufssoldaten und bis zu 1500 Beamte vorzeitig in den Ruhestand gehen. Ziel ist jedoch nach wie vor, möglichst viele Soldaten im Öffentlichen Dienst weiterzubeschäftigen.
Prämienzahlungen Die Prämienzahlungen für jedes Jahr des vorzeitigen Ausscheidens vor Erreichen der gesetzlichen Altersgrenze aus dem aktiven Dienst wird auf 10 000 statt 7500 Euro festgelegt.
Auf die Forderung, das Eintrittsalter in den vorzeitigen Ruhestand bei Offizieren von 52 auf 50 Jahre und bei Beamten von 60 auf 58 Jahre abzusenken, verzichtete der Verteidigungsausschuss hingegen.
Freiwillige müssen von 2013 an Steuern zahlen
Freiwillig Wehrdienstleistende der Bundeswehr müssen ab 2013 unter bestimmten Umständen auf ihre Bezüge Steuern zahlen. Das Bundeskabinett beschloss den Entwurf für das Jahressteuergesetz 2013, demzufolge künftig nur noch der Grundwehrsold steuerfrei bleiben soll, nicht aber sonstige Zahlungen und Zuschläge. Der Grundwehrsold beträgt derzeit 280 bis 350 Euro monatlich. Steuerfrei gestellt wird der Vorlage zufolge auch das Taschengeld für den Bundesfreiwilligendienst von bis zu 336 Euro monatlich. Das Verteidigungsministerium verweist jedoch darauf, dass aufgrund von Freibeträgen die meisten Freiwilligen auch künftig keine Steuern zahlen müssen. Finanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) hatte zunächst eine vollständige Steuerpflicht für die Wehrdienstleistenden einführen wollen und dafür Gründe der Steuergerechtigkeit angeführt. (mit afp)
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