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Flüchtlinge
15.01.2018

Doch keine Residenzpflicht

Martin Schulz

SPD-Chef Schulz verhindert Regelung in letzter Minute

Es gibt Situationen in der Politik, da genügt schon ein Wort, um eine Welle der Empörung auszulösen – Residenzpflicht, zum Beispiel. Die Unterhändler von Union und SPD rieben sich am Freitagvormittag noch die Müdigkeit aus den Augen, als die Grüne Claudia Roth sich bereits heftig über die „Kasernierung von Schutzsuchenden“ erregte, die in den Sondierungsgesprächen über eine Große Koalition vereinbart worden sei. Ein gestandener Gewerkschafter sprach gar von „Flüchtlingsgefängnissen“, in die Asylbewerber in Zukunft gepfercht werden sollten, bis über ihre Anträge entschieden worden sei. Beide allerdings hatten wie viele renommierte deutsche Medien von der Tagesschau über die Zeit und das Handelsblatt bis zu unserer Zeitung die Rechnung ohne den berühmten Wirt gemacht – in diesem Fall ohne Martin Schulz.

Tatsächlich haben CDU, CSU und SPD zwar eine härtere Gangart in der Flüchtlingspolitik vereinbart, die umstrittene Residenzpflicht allerdings in letzter Minute heimlich, still und leise wieder aus ihrer Übereinkunft gestrichen. Ob die Union nach 24 Stunden ununterbrochener Verhandlungen zu erschöpft war, um noch Widerstand zu leisten, ob die SPD ihr womöglich gar mit dem Abbruch der Gespräche in letzter Minute gedroht hat, ist noch nicht ganz klar. In jedem Fall verschwand eines der brisantesten Vorhaben im Lauf des Freitags nahezu unbemerkt aus dem 28-seitigen Protokoll der vereinbarten Maßnahmen. In der Version des Sondierungspapiers, die zunächst an Abgeordnete, Parteileute und einige Journalisten verteilt worden war, war nämlich noch von neuen Aufnahmezentren für Flüchtlinge die Rede, in denen „Residenzpflicht herrscht und das Sachleistungsprinzip gilt“. Das hätte bedeutet, dass Asylbewerber so lange in diesen Zentren leben müssen, bis klar ist, ob sie tatsächlich in Deutschland bleiben dürfen oder direkt aus dem Aufnahmezentrum wieder abgeschoben werden.

In einer späteren, mit „finale Fassung“ überschriebenen Version der Übereinkunft fehlt genau diese Passage – was nach Informationen der Welt auf eine Intervention der SPD zurückzuführen ist. Danach waren Angela Merkel und Horst Seehofer davon ausgegangen, dass die ursprüngliche Variante mit der Residenzpflicht gilt, schließlich hatten sich die Partei- und Fraktionsvorsitzenden aller drei Parteien gerade erst darauf geeinigt. Als SPD-Chef Schulz die Ergebnisse der Sondierung jedoch wenig später in der Delegation der SPD erläuterte, regte sich dort offenbar heftiger Widerstand gegen die Residenzpflicht und das Prinzip Sachleistung vor Geld, worauf Schulz noch einmal bei der Union vorstellig wurde. Merkel und Seehofer akzeptieren daraufhin, dass dieser Passus gestrichen wird. Seitdem heißt es nur noch ganz allgemein, Union und SPD „streben an, nur diejenigen auf die Kommunen zu verteilen, bei denen eine positive Bleibeprognose besteht“.

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