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Faktencheck
01.09.2015

Gelobtes Land für Flüchtlinge? Wo Deutschland im Länder-Vergleich steht

2000 Flüchtlinge kamen seit Wochenbeginn am Münchner Hautptbahnhof an. In Budapest warten Tausende weitere auf ihre Weiterreise. Viele wollen nach Deutschland.
Foto: Matthias Balk (dpa)

Viele Flüchtlinge zieht es nach Deutschland, weil sie hier die beste Versorgung erwarten. Doch der Ländervergleich zeigt: Das ist nur die halbe Wahrheit.

Deutschland gilt als das gelobte Land. Dabei haben Flüchtlinge in anderen EU-Staaten oft bessere Aussichten – auf Arbeit, aber auch auf Sozialleistungen. Der häufig gehörte Vorwurf, Asylbewerber würden hierzulande sehr viel besser versorgt als in den anderen Ländern Europas, ist so jedenfalls falsch. Ein Vergleich:

Deutschland

Soziale Grundleistungen für Unterkunft, Kleidung und Lebensmittel werden gezahlt. Zusätzlich gibt es pro Monat 143 Euro Taschengeld (Alleinstehende), mit denen Bahnfahrten, Freizeit oder Telefonate bezahlt werden müssen. Das summiert sich unter dem Strich auf maximal 359 Euro. Der Hartz-IV-Regelsatz liegt mit 399 Euro im Monat deutlich darüber. Im Bundesamt für Migration und Flüchtlinge verweist man allerdings darauf, dass selbst diese 359 Euro für Menschen aus dem Kosovo oder Serbien attraktiv seien. Der durchschnittliche Monatsverdienst vor Ort liegt zwischen 350 und 450 Euro.

Österreich

In der Alpenrepublik bekommen Flüchtlinge im Wesentlichen Sachhilfe – von der Unterbringung über Kleidung, Nahrungsmittel bis hin zur Krankenversorgung. Ein Taschengeld von 40 Euro pro Monat wird obendrauf gelegt, wenn die Einrichtung die volle Verpflegung der Zuwanderer übernimmt. Anders ist es bei privater Unterbringung. Dann kann eine Einzelperson beispielsweise im Bundesland Niederösterreich mit 120 Euro Mietzuschuss, 200 Euro für die Lebensmittel, 150 Euro für Bekleidung und 200 Euro für Schulbedarf rechnen. Mit Zusatzprämien von bis zu 1500 Euro fördert Wien übrigens die Rückkehr-Bereitschaft von Flüchtlingen – ähnlich verfährt auch Italien.

Großbrittanien

Die Leistungen wurden Anfang August gekürzt. Inzwischen bekommt ein einzelner Flüchtling pro Woche 48,25 Euro (35,39 Pfund), eine vierköpfige Familie kann mit 207,80 Euro (147,80 Pfund) pro Woche rechnen. Die Unterbringung wird von staatlicher Seite gestellt. Arbeitslose Briten bekommen vom Staat rund das Doppelte dieser Beträge.

Frankreich

Die Zuwendungen richten sich danach, ob der Asylbewerber privat (343,50 Euro im Monat) oder in einem staatlichen Asylzentrum (zwischen 91 und 202 Euro im Monat) untergebracht wird. Je nach Familiensituation kann dieser Betrag auf bis zu 718 Euro steigen. Jedem Flüchtling steht eine kostenfreie ärztliche Betreuung zu, Kinder unterliegen der Schulpflicht. Sollte über einen Asylantrag nach neun Monaten noch nicht entschieden worden sein, kann der Betreffende im Departement seines Zentrums eine Arbeitserlaubnis beantragen.

Schweiz

Die Sozialleistungen liegen im Schnitt um 20 Prozent unter den staatlichen Zuwendungen für Schweizer Bürger. Einschließlich Unterkunft, Verpflegung, Toiletten- und Haushaltsartikeln, Kleidung und Betreuung bekommen die Asylbewerber rund 1100 Euro (1200 Franken) im Monat.

Polen

Die Regierung in Warschau hat die Sozialleistungen offenbar bewusst niedrig gehalten und setzt auf eine abschreckende Wirkung. Zwar werden Unterkunft und Verpflegung von den öffentlichen Stellen bereitgehalten. Darüber hinaus gibt es aber lediglich 18 Euro im Monat an Taschengeld. Weitere Zulagen sind erst möglich, wenn der Asylantrag nach spätestens einem Jahr gebilligt wurde und die Menschen auf den Wohnungsmarkt „entlassen“ werden.

Niederlande

Die staatlichen Behörden zahlen die Leistungen wöchentlich aus. Ein Zwei-Personen-Haushalt, der in einer staatlichen Unterkunft lebt, bekommt 89,32 Euro, eine vierköpfige Familie kann mit 33,05 Euro pro Erwachsenem und 25,80 Euro für jedes Kind unter 18 Jahren rechnen. Für Kleidung legt die Regierung noch einmal 12,95 Euro pro Person und Woche drauf. Und: Die Behörden schließen eine Krankenversicherung ab.

Schweden

Wenn sich die Flüchtlinge kein Zimmer leisten können, haben sie Anspruch auf eine möblierte Unterkunft. Sofern die Verpflegung in den Einrichtungen kostenfrei ist, bekommen Erwachsene je nach Familienstatus zusätzlich bis zu 77,50 Euro im Monat mit 31 Tagen (die Leistungen werden pro Tag ausgezahlt), für Kinder stehen weitere 39,06 Euro zur Verfügung. Bei Selbstversorgung erhalten Erwachsene höchstens 231,25 Euro, Kinder 162,75 Euro zu. Damit müssen Essen, Kleidung, Kosmetik, Freizeitunternehmungen und die ärztliche Versorgung bestritten werden. DR

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