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Sicherheit
01.08.2017

Messerattacke entzweit Koalition

Während viele Menschen am Schauplatz der Messerattacke in Hamburg-Barmbek Blumen niederlegen, streitet die Politik über Abschieberegeln.
Foto: Bodo Marks, dpa

Hätten die Behörden den Supermarkt-Attentäter stoppen können? Union wirft SPD vor, die Abschiebung von Gefährdern lange blockiert zu haben

Die tödliche Messerattacke in einem Hamburger Supermarkt hat zu einem heftigen Streit in der Großen Koalition geführt. Stephan Mayer (CSU), innenpolitischer Sprecher der Unions-Fraktion, wirft dem Koalitionspartner SPD vor, sie habe eine Verschärfung der Abschieberegeln lange verhindert – und damit auch die Inhaftierung des Messerattentäters von Hamburg bis zu seiner Ausreise. Bei Ahmad A., der wegen des dringenden Verdachts, einen Menschen erstochen und sieben weitere schwer verletzt zu haben, in Untersuchungshaft sitzt, handelt es sich um einen abgelehnten Asylbewerber.

Der 26-jährige palästinensische Staatsbürger war seit Monaten ausreisepflichtig, eine Abschiebung scheiterte aber an fehlenden Papieren. Den Behörden lagen Hinweise auf eine islamistische Radikalisierung vor, gleichzeitig galt Ahmad A. als psychisch labil.

Nach momentanen Erkenntnissen war Ahmed A. aber nicht als Gefährder, dem ein Anschlag zugetraut wird, eingestuft worden. Warum dies nicht geschah und warum der spätere Attentäter nicht, wie vom Verfassungsschutz vorgeschlagen, psychiatrisch untersucht wurde, das ist Gegenstand der laufenden Ermittlungen.

Mayers Angriff auf die SPD bezieht sich auf das „Gesetz zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht“. Es ist Teil des Maßnahmenpakets, das die Bundesregierung als Reaktion auf den Anschlag auf den Berliner Weihnachtsmarkt beschlossen hat. Es sieht unter anderem die Möglichkeit vor, Gefährder, denen die Behörden einen Anschlag zutrauen, in Abschiebehaft zu nehmen und mit elektronischen Fußfesseln zu überwachen. Erst am vergangenen Samstag, also nach der Hamburger Bluttat vom Freitag, war es in Kraft getreten. Der Passauer Neuen Presse sagte Mayer, das Gesetz hätte ein Jahr früher kommen können. Dann „hätte man den Attentäter von Hamburg bis zu seiner Rückführung inhaftieren können“, so Mayer.

Die SPD hält dagegen. Der niedersächsische Innenminister Boris Pistorius, im SPD-Wahlkampf für die Innenpolitik zuständig, sagte im Deutschlandfunk, wenn es Anhaltspunkte gebe, dass jemand gefährlich sei, müsse er auch als Gefährder eingestuft werden. Doch im Fall des Hamburger Attentäters Ahmad A. habe es diese Hinweise offenbar nicht gegeben. Im Nachhinein seien „eh alle schlauer“. Pistorius betonte, „dass wir nach wie vor in einem Rechtsstaat leben und wir nicht einfach nur auf bloße Mutmaßung und Verdächtigung hin jemanden in Haft nehmen können“.

Ein Sprecher von Innenminister Thomas de Maizière (CDU) sagte, dass das Gesetz die längere Inhaftierung von Gefährdern vor deren Ausreise ermöglicht. Ob dieses Gesetz im Hamburger Fall gegriffen hätte, das könne er allerdings nicht bewerten.

Eingeschaltet in die Debatte hat sich auch Wolfgang Bosbach, innenpolitisches Urgestein der CDU. Er forderte in der Rheinischen Post eine Passpflicht für Asylbewerber bei der Einreise: „Wir müssen wissen, wer in unser Land kommt.“ Dies sei nicht nur im Hinblick auf die Anerkennungsverfahren wichtig, sondern auch für die Rückführung abgelehnter Bewerber.

Boris Pistorius konterte, das Asylrecht sei nicht geschaffen worden, „um nur Leute aufzunehmen, die auch gültige Papiere haben“. Es gebe viele Länder, die gar keine Pässe ausstellten. Für die Beschaffung von Ersatzpapieren oder neuen Papieren sei der Bund „in bilateralen Abkommen mit den jeweiligen Herkunftsstaaten zuständig“. Er sei aber dafür, alle Mittel einzusetzen, um Asylbewerber genau daraufhin zu überprüfen, wo sie herkommen, und gegebenenfalls auch auf Handydaten zurückzugreifen.

Der Deutsche Städte- und Gemeindebund forderte unterdessen, abgelehnte, ausreisepflichtige Asylbewerber bis zu ihrer Abschiebung in zentralen Einrichtungen des Bundes oder der Länder unterzubringen. Geschäftsführer Gerd Landsberg sagte: „Wir sind der Auffassung, dass Tatverdächtige, die ausreisepflichtig sind, nicht normal in einer Kommune oder einer Flüchtlingsunterkunft leben sollten.“

Die Ermittlungen gegen den Messer-Attentäter von Hamburg hat gestern die Bundesanwaltschaft übernommen – „wegen der besonderen Bedeutung des Falles“. Wie die Behörde mitteilte, liege ein radikal-islamistischer Hintergrund nahe. Der 26-jährige Angreifer habe sich wohl selbst radikalisiert, so die Bundesanwaltschaft.

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