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Flüchtlingspolitik
06.11.2015

Registrierzentren, Residenzpflicht, Familiennachzug: Das hat die Große Koalition beschlossen

Bundespolizisten registrieren Flüchtlinge. Wer aus einem sicheren Herkunftsland kommt, wird künftig automatisch in eines der neuen Registrierungszentren gebracht.
Foto: Angelika Warmuth, dpa

Für Asylbewerber mit geringen Bleibechancen führt die Koalition jetzt Schnellverfahren ein. Auch sonst wollen Union und SPD gegen sie deutlich restriktiver vorgehen. Ein Überblick.

Etwas mehr als fünf Seiten ist das Papier lang, auf dem CDU, CSU und SPD ihre neue Linie in der Asylpolitik skizziert haben. „Wer bei uns Aufnahme und Schutz sucht und Leistungen erhalten möchte, muss klaren Regeln folgen“, sagt der bayerische Staatskanzleichef Marcel Huber. „Ein Verstoß gegen diese Regeln hat Konsequenzen.“ Die neuen Regelungen, die noch in diesem Jahr beschlossen werden sollen, zielen vor allem auf die Flüchtlinge, die ohnehin keine Chance haben, dauerhaft in Deutschland zu bleiben. Die Details:

Schnellverfahren

Für Flüchtlinge aus sicheren Herkunftsländern wie Bosnien, Serbien, Ghana oder dem Senegal soll das Asylverfahren spätestens nach drei Wochen abgeschlossen sein: Eine Woche für die Entscheidung der zuständigen Behörde, zwei weitere Wochen für das Gericht, das über einen möglichen Einspruch verhandeln muss. Das gleiche Verfahren gilt für Bewerber, die trotz einer Wiedereinreiseperre nach Deutschland zurückgekehrt sind oder einen sogenannten Folgeantrag gestellt haben. Wer nicht mit den Behörden kooperiert, riskiert ebenfalls, nach drei Wochen schon wieder ausgewiesen zu werden.

Registrierzentren

Bis die Schnellverfahren abgeschlossen sind, bleiben die betroffenen Flüchtlinge in einem der maximal fünf Registrierzentren, die die Bundesregierung jetzt aufbauen will, unter anderem in zwei ehemaligen Kasernen in Manching-Oberstimm bei Ingolstadt und in Bamberg. So lange sie dort nicht registriert sind, haben sie keinen Anspruch auf Leistungen.

Residenzpflicht

Für die Flüchtlinge in den neuen Registrierzentren gilt eine verschärfte Aufenthaltspflicht. Das heißt: Sie dürfen den Landkreis oder die kreisfreie Stadt, in der sie registriert wurden, nicht verlassen. Wer es doch tut, hat keinen Anspruch mehr auf staatliche Leistungen, außerdem ruht das Asylverfahren so lange, bis er oder sie sich wieder beim Registrierzentrum meldet. Ein zweiter Verstoß gegen die Residenzpflicht wird noch schärfer geahndet – mit der sofortigen Abschiebung.

Abschiebungen

Asylbewerber, deren Antrag abgelehnt wurde, können direkt vom Registrierzentrum aus abgeschoben werden. Außerdem will der Bund in Berlin oder Potsdam eine spezielle Stelle einrichten, die bürokratische Hürden für Abschiebungen aus dem Weg räumt, indem sie Kontakt zu den Botschaften der Herkunftsländer hält und bei Bedarf auch die entsprechenden Papiere organisiert. Dass abgelehnte Asylbewerber sich immer wieder ärztliche Atteste beschaffen, die sie für nicht reisefähig erklären, will die Koalition mit präziseren Regelungen für solche Atteste und und verbindlichen Standards für Untersuchungen für solche Atteste unterbinden.

Familiennachzug

Flüchtlinge, die unter subsidiärem Schutz stehen, dürfen zwei Jahre lang keine Angehörigen nach Deutschland nachkommen lassen – in den ersten zehn Monaten 2015 hätte das knapp 1400 Flüchtlinge betroffen. Subsidiären Schutz erhalten Menschen, wenn sie keinen Anspruch auf Asyl oder auf Schutz nach der Genfer Flüchtlingskonvention haben, aber trotzdem nicht abgeschoben werden können, weil ihnen zuhause Folter oder die Todesstrafe drohen. Für sie war erst vor wenigen Jahren die Möglichkeit geschaffen worden, Angehörige nachzuholen. Es gibt Überlegungen, Flüchtlingen aus Syrien künftig nur noch diesen subsidiären Schutz zu gewähren und ihnen damit auch keinen Familiennachzug mehr zu erlauben. Bundesinnenminister Thomas de Maizière hatte das überraschend angekündigt. Am Freitagabend ruderte das Ministerium allerdings zurück: Eine entsprechende Änderung der Entscheidungspraxis des Bundesamts sei noch nicht erfolgt. „Alle Änderungen werden zuvor in der Koalition besprochen“, hieß es.

Flüchtlingsausweis

Wer einen Asylantrag stellen und staatliche Leistungen erhalten will, benötigt künftig einen Flüchtlingsausweis. Parallel dazu wollen Union und SPD eine einheitliche Datenbank aufbauen, um Doppel- und Mehrfachmeldungen zu verhindern und Flüchtlinge jederzeit identifizieren zu können. Bisher können das Bundesamt für Migration, die Bundesagentur für Arbeit, die Bundespolizei und andere Behörden ihre Flüchtlings-Daten nicht austauschen.

Kostenbeteiligung

Die Sprach- und Integrationskurse stehen inzwischen auch Flüchtlingen offen, sofern sie gute Aussichten haben, in Deutschland zu bleiben. Dazu sollen sie in Zukunft aber eine „angemessene Eigenbeteiligung“ beisteuern. In der Koalition kursiert die eher symbolische Summe von fünf Euro pro Kopf und Monat.

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