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Hintergrund
17.08.2012

Wenn Terror-Szenarien wahr werden

Alarm am Main: 2003 stiegen Jäger auf, um eine gekaperte Sportmaschine, die über Frankfurt kreiste, abzufangen. Schüsse fielen nicht.
Foto: dpa/Archiv

Karlsruhe erlaubt militärische Einsätze der Armee im Inneren grundsätzlich. Doch die Hürden sind hoch

Augsburg Ein Urteil, viele Interpretationen. Am Freitagmorgen verkündete das Bundesverfassungsgericht: Im Extremfall sind Militäreinsätze im Innern erlaubt. Bis zum Freitagabend lieferten Politiker eine erstaunliche Bandbreite von Auslegungen des Urteils.

Während der innenpolitische Sprecher der Unionsfraktion, Hans-Peter Uhl (CSU), die „herausragende Bedeutung“ des Richterspruchs für die „Sicherheit unserer Bürger vor terroristischen Angriffen“ betonte, sprach die Innenexpertin der Linksfraktion, Ulla Jelke, von einem „Türöffner zur weiteren Militarisierung der Innenpolitik“.

Staatsrechtler Thiele sieht nur geringe Auswirkungen

Beiden Positionen widerspricht der Göttinger Staatsrechtler Alexander Thiele im Gespräch mit unserer Zeitung. „Für die Wissenschaft ist das durchaus interessant, in der Praxis wird das jedoch meiner Ansicht nach keine bedeutende Rolle spielen.“ Thiele verweist darauf, dass das Gericht für Einsätze im Innern „sehr, sehr enge Grenzen gezogen“ habe. Was zur Folge habe, dass „Fälle, in denen ein Einsatz denkbar wäre, nur schwer vorstellbar“ seien. Thiele liefert dennoch ein konkretes Beispiel. Danach wäre ein Abschuss nur erlaubt, „wenn sich ausschließlich Terroristen in einer entführten Passagiermaschine befinden“. Quintessenz: Ein Abschuss der gekaperten Flugzeuge, die am 11. September 2001 in das New Yorker World Trade Center von Terroristen gesteuert worden waren, ist und bleibt in Deutschland verboten. Thiele ist jedoch sicher, dass das Urteil „politischen Sprengstoff in sich birgt“.

Wohl wahr. Die Debatte, die gestern entbrannte, gibt dem Juristen recht. „Fantasieanregend“ mag der Umstand wirken, dass die Richter darauf verzichteten, in ihrem Beschluss konkrete Szenarien für einen Militäreinsatz zu nennen. In dem Beschluss ist lediglich von „besonders schweren Unglücksfällen“ oder „ungewöhnlichen Ausnahmesituationen“ die Rede.

Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) immerhin hielt sich merklich zurück. Er wolle Auswirkungen des Urteils „gründlich prüfen“. Der bayerische Innenminister Joachim Herrmann ist da längst weiter. Der CSU-Politiker forderte eine Grundgesetzänderung, um den Abschuss von Terrorflugzeugen ohne Sondersitzung der gesamten Bundesregierung zu ermöglichen. „Dass wir eine Sondersitzung der Bundesregierung brauchen, wenn ein Luftfahrzeug schon eingeflogen ist, ist natürlich Unfug.“

Forderungen aus der Union nach einer Grundgesetz-Änderung sieht der Vorsitzende des Bundeswehrverbandes, Ulrich Kirsch, „sehr kritisch“. Die Entscheidung aus Karlsruhe findet hingegen seine Zustimmung. „Das Bundesverfassungsgericht hat eine Lücke geschlossen, die es nach der bisherigen Rechtslage gab.“ Polizeiliche Mittel würden eben nicht immer ausreichen. Auch Kirsch liefert im Gespräch mit unserer Zeitung ein Beispiel: „Wenn wir an ein mit Sprengstoff beladenes Speedboot denken, das auf den Hamburger Hafen zusteuert.“ Grundsätzlich ist für Kirsch die Trennung zwischen innerer und äußerer Sicherheit unverzichtbar. Die Soldaten hätten schließlich keine spezifische Ausbildung, um im Inland als „Hilfspolizei“ herangezogen zu werden.

Mit Unbehagen verfolgt der Vorsitzende der Polizeigewerkschaft, Rainer Wendt, Schnellschüsse aus der Politik. Sein Rat: „Man sollte das Urteil zunächst einmal ganz genau lesen.“ Die Befugnisse der Polizei sieht er durch das Urteil nicht geschmälert. „Da geht es doch faktisch nur um terroristische Angriffe aus der Luft oder von der See aus – um Bereiche also, in denen die Polizei gar nicht über die Ausrüstung verfügt, effektiv einzugreifen“, sagte Wendt unserer Zeitung. Wünsche nach weiteren militärischen Einsatzmöglichkeiten für die Bundeswehr im Inneren bezeichne Wendt als „Träumereien“. In der Tat hatte das Verfassungsgericht klargestellt, dass für Gefahren, die durch eine demonstrierende Menschenmenge ausgehen, auch in Zukunft nicht die Armee zuständig sein wird.

Viel beachtet wurde ein Kritiker, der das Urteil mit Sicherheit genau gelesen hat. In einem spektakulären Sondervotum stellte sich Verfassungsrichter Reinhard Gaier gegen seine Kollegen. Wer die Trennung von Militär und Polizei aufheben wolle, müsse das Grundgesetz ändern, sagte Gaier. Seine Richterschelte: „Für einen kaum messbaren Nutzen wurden fundamentale Grundsätze aufgegeben.“ (mit dpa)

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