Hier könnte eine blinde Schwimmerin untergehen
Eine Sehbehinderte darf nicht mehr alleine ins Titania. Sie fühlt sich benachteiligt, denn sie nutzt das Bad seit zehn Jahren alleine. Das Gericht entscheidet sich gegen ihre Meinung.
Es bleibt dabei: Angelika Höhne-Schaller, 57, aus Horgau darf nicht mehr alleine das Freizeitbad Titania besuchen. Die fast vollständig blinde Frau hatte zivilrechtlich dagegen geklagt, dass seit dem Betreiberwechsel des Bads im Jahr 2013 für sie der Besuch ohne Begleitung nicht mehr möglich ist. Grund ist die damals neu überarbeitete Benutzerordnung, die Blinden und Epileptikern den Besuch des Bades nur mit einer Begleitperson gestattet – genauso wie Kindern, die jünger als acht Jahre sind.
Angelika Höhne-Schaller hat das Bad in den letzten zehn Jahren immer alleine besucht
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