Tödlicher Unfall bei Pöttmes: Fahrer muss in Haft
Plus Bei einem Frontalzusammenstoß vor fast drei Jahren stirbt ein 31-Jähriger. Auslöser ist ein missglücktes Überholmanöver. Der Fahrer scheitert mit Revision.
Der schreckliche Verkehrsunfall, bei dem vor fast drei Jahren ein 31-Jähriger ums Leben kam , verursacht bis heute großes Leid. Er hat weit über die Region Pöttmes hinaus viele Menschen erschüttert. Zumindest strafrechtlich ist er jetzt aber abgeschlossen. Das Urteil des Landgerichts Augsburg gegen den Unfallverursacher zu einer Haftstrafe über 20 Monate ohne Bewährung ist nun rechtskräftig. Das Oberlandesgericht München habe die Revision des Beschuldigten gegen das Urteil verworfen, teilte gestern Claus Pätzel, Sprecher des Landgerichts Augsburg, mit. Damit sind die Rechtsmöglichkeiten in dritter Instanz ausgeschöpft – der heute 64-Jährige aus dem nördlichen Kreis muss also wegen fahrlässiger Tötung, fahrlässiger Körperverletzung und vorsätzlicher Gefährdung des Straßenverkehrs ins Gefängnis.
Zwei Gerichte befassten sich zuvor mit dem tödlichen Unfall Ende Januar 2018 auf der Staatsstraße 2035 zwischen den Pöttmeser Ortsteilen Gundelsdorf und Handzell: Das Schöffengericht Aichach verhängte im April 2017 zwei Jahre, zwei Monate und eine Woche Haft. Der 64-jährige Verursacher ging daraufhin in Berufung, die er allerdings auf die Höhe des Strafmaßes beschränkte. Das Landgericht Augsburg verhandelte im Juli 2018 erneut. Urteil: Ein Jahr, acht Monate und eine Woche Gefängnis; darin floss wie schon in der ersten Instanz ein Kleinunfall ein, den der Mann nur zwölf Tage vor dem tödlichen Zusammenstoß verursacht hatte. Dagegen legte der Mann Revision ein, die vom Oberlandesgericht zwar zugelassen, aber jetzt in einer Entscheidung ablehnt wurde.
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