Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

  1. Startseite
  2. Augsburg Land
  3. Prozess in Augsburg: Eltern quälen Tochter über Jahre - die leidet bis heute

Prozess in Augsburg
17.03.2017

Eltern quälen Tochter über Jahre - die leidet bis heute

Ein Ehepaar steht in Augsburg vor Gericht, weil beide ein Mädchen jahrelang misshandelt haben sollen.
Foto: Alexander Kaya/Symbolbild

Ein Mädchen ging jahrelang durch die Hölle, wurde immer wieder eingesperrt und gequält. Ein spätes Geständnis bewahrt Mutter und Stiefvater aus Neusäß nun vor dem Gefängnis.

Was sie als Kind erlebt hat, wird sie zeitlebens nicht vergessen. Sieben Jahre lang ging eine heute 27-Jährige durch die Hölle: Sie wurde von ihren Eltern aus Neusäß misshandelt und sadistisch gequält. Einmal streute die Mutter dem Mädchen sogar Salz in die Unterhose, um es zu bestrafen. Zehn Jahre nach den Vorfällen vertraute sich die junge Frau dem Augsburger Anwalt Prof. Hermann Kühn an. Dann stellte sie Strafanzeige bei der Polizei.

Nach den Ermittlungen, die fast ein halbes Jahr dauerten, wurden die Eltern angeklagt. Die Vorwürfe, die Staatsanwältin Kathrin Schmid am Freitag im Augsburger Amtsgericht vortrug, zeichneten ein Bild von Gewalt und Demütigung. Oder anders ausgedrückt: Was sich in der Neusässer Wohnung abspielte, muss der reinste Horror für das Mädchen gewesen sein.

Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen. Wenn Sie bereits PLUS+ Abonnent sind, .

Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen.

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.

18.03.2017

das ist doch Kinderleins Hohn Bewährungsstrafe.

mit diesen Eltern würde ich vorschlage,1 Jahr lang das gleich machen, was sie mit ihrer Tochter gemacht haben.

17.03.2017
7000€ Schmerzensgeld sind ja wohl ein Witz. Die arme Frau. Das solche Psychopathen nicht weggesperrt werden verstehe ich nicht
17.03.2017

Auf der Homepage "Seele und Gesundheit" wird beschrieben, auf welche Weise sich Menschen in Sadisten verwandeln und was in ihnen vorgeht http://www.seele-und-gesundheit.de/diagnosen/sadomasochismus.html

Die geschilderten Misshandlungen und Reaktionsweisen sind kennzeichnend für den Typ von an Borderline erkrankten Müttern, die aggressiv und übergriffig sind. Oft tun sie sich mit gewalttätigen und/oder alkoholsüchtigen Männern zusammen. Unabhängig davon, dass ich ich nicht verstehe, auf welche Weise sich der Täter und die Täterin bewähren sollten, kann ich deren Opfer nur wünschen, dass es mit Hilfe einer guten psychotraumatherapeutischen Behandlung das Erlittene soweit aufarbeitet, um es später nicht an Schwächeren wiederholen zu müssen. Und die junge Frau einen Platz im Leben findet, wo sie so sein darf und geschätzt wird, wie sie eben ist.

Bei den beiden Verurteilten hat sich vermutlich die zu psychosozialer Verwahrlosung führende Persönlichkeitsstörung so verfestigt, dass es keine Aussicht auf Veränderung mehr für sie gibt. Dafür sind sie mit gut 50 und fast 60 Jahren auch schon zu alt. Es bleibt zu hoffen, dass dieser Mann und diese Frau keine Gelegenheit mehr bekommen, sich an Kindern oder ggf. Tieren zu vergreifen.