Wenn Drängler mit Tricks um ihre Strafe herumkommen
Im Kampf gegen Bußgelder greifen Verkehrssünder tief in die Trickkiste – das zeigt ein aktueller Fall. Doch lässt sich das verhindern?
Das liebste Kind der Deutschen ist das Auto – ebenso wichtig ist folglich der Führerschein. Deswegen wird der Kampf gegen Bußgelder und Punkte in der Verkehrssünderdatei mitunter erbittert geführt. Einen exemplarischen Fall verhandelte am Dienstag das Augsburger Verwaltungsgericht: Dort hatte ein 37-jähriger Unternehmer aus Diedorf gegen die Anordnung des Landratsamtes geklagt, ein Fahrtenbuch für eines seiner Autos führen zu müssen. Hintergrund ist ein Verkehrsverstoß vor eineinhalb Jahren, an dem sich die Ermittler die Zähne ausgebissen haben.
Fest steht: Im Januar vergangenen Jahres wurde eines der Autos des Diedorfers fotografiert, als es auf der B17 bei Königsbrunn viel zu nahe auf einen anderen Wagen aufgefahren war. Bei 141 Stundenkilometer trennten die beiden Fahrzeuge gerade mal 23 Meter. Die Hälfte des Tachos, also 70,5 Meter, hätten es in diesem Fall eigentlich sein müssen. Folglich drohten dem Drängler drei Punkte in der Verkehrssünderdatei sowie ein Bußgeld in Höhe von 180 Euro. Wer an diesem Tag aber mit dem Audi A6 gefahren ist, ist bis heute unklar.
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