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Prozess
28.11.2017

Wer ist schuld am Unfalltod einer Frau?

Eine junge Frau kommt mit dem Auto nachts von der A8 ab. So unglücklich, dass Retter und Polizisten sie nicht finden. Die Eltern sehen Fehler bei der Suche, ein Richter allerdings nicht

Es gibt zwei Zeugen, die den Unfall auf der Autobahn A8 bei Dasing (Kreis Aichach-Friedberg) bemerken und schnell einen Notruf absetzen. Es ist Sonntag, der 26. Juli 2015, etwa eine Stunde nach Mitternacht. Die Autofahrer melden, dass ein Auto von der Fahrbahn verschwunden sei. Einer sagt, die Lichter des Wagens seien plötzlich weg gewesen. Die Zeugen haben sich nicht getäuscht. In jener Nacht verunglückt tatsächlich eine 24-jährige Frau. Doch sie wird von den alarmierten Polizisten und Rettungskräften nicht gefunden – und stirbt.

Mehr als zwei Jahre nach dem tödlichen Unfall hat sich jetzt ein Richter des Landgerichts Augsburg mit der Frage beschäftigt, ob die Suche nach dem Unfallopfer korrekt abgelaufen ist. Die Eltern der getöteten jungen Frau sind der Ansicht, dass der Polizei damals Fehler unterlaufen sind. Sie hatten deshalb geklagt und vom Freistaat Bayern eine Entschädigung von rund 25000 Euro gefordert. Die Klage wurde jetzt allerdings abgewiesen. Richter Christoph Kern sagte, er könne kein Fehlverhalten der beteiligten Polizisten und Retter erkennen. Der Ablauf des Unfalls sei so „atypisch“ gewesen, dass man niemandem einen Vorwurf machen könne, die Frau nicht gefunden zu haben.

Oder anders formuliert: Es kamen in jener Nacht eine ganze Reihe von unglücklichen Umständen zusammen, die dafür sorgten, dass die Unfallstelle erst am folgenden Tag von einem Jogger entdeckt wurde. Das Auto, ein Audi Q3, war ausgerechnet so von der Fahrbahn abgekommen, dass er fast keine Spuren hinterließ. Der Ablauf des Unfalls ist von einem Gutachter untersucht worden. Demnach kam das Auto an einer Stelle ohne Leitplanke rechts von der Autobahn ab. Der Wagen fuhr noch rund 200 Meter die Böschung entlang. Parallel zur Autobahn, genau zwischen der Leitplanke und dem Wildschutzzaun. Dann kommt eine Senke, weil ein Feldweg unter der A8 hindurchführt. Dort, wo die Senke beginnt, hob das Auto ab. Es flog über den Wildschutzzaun, ohne ihn zu beschädigen, und über den Feldweg. Dann krachte der Wagen gegen die wieder ansteigende Böschung. Am anderen Tag konnte man neben der Autobahn eine Spur im platt gedrückten Gras erahnen. Doch in der Dunkelheit war das nicht zu sehen.

Warum der Wagen verunglückte, lässt sich nicht mehr klären. Die junge Frau erlitt durch den Aufprall schwere Brüche im Beckenbereich. Sie verlor viel Blut und erstickte durch das Einatmen des Blutes. Ein Rechtsmediziner hält es für möglich, dass sie noch eine Stunde am Leben war. Und dass die Verletzungen auch nicht zwingend tödlich gewesen wären, wenn man sie schnell gefunden und behandelt hätte.

Für Richter Christoph Kern stand aber schnell fest: Die beiden Streifenbeamten der Autobahnpolizei, die nach dem Notruf zur vermeintlichen Unfallstelle gerufen wurden, haben aus seiner Sicht richtig gehandelt. Sie trafen etwa dort, wo sie den Unfall vermuteten, auf ein Auto mit Anhänger. Es stand auf dem Standstreifen. Der Fahrer sagte zu den Polizisten, ihm sei wegen eines Defekts das Licht ausgegangen. Die Beamten vermuteten deshalb, den Grund für den Notruf schon entdeckt zu haben. Dennoch fuhren sie, zusammen mit einem Fahrzeug der Feuerwehr, die Strecke bis zur nächsten Ausfahrt langsam ab. Ein Beamter leuchtete währenddessen mit der Taschenlampe den Fahrbahnrand ab. Doch sie fanden nichts. Nach einer zweiten Fahrt brachen die Beamten die Suche ab.

Im Prozess ging es auch um die Frage, ob der Polizist, der einen der Notrufe in der Einsatzzentrale angenommen hat, richtig handelte, als er den Zeugen weiterfahren ließ und ihn nicht zum Warten verpflichtete. Der Richter erkennt aber auch hier keinen Fehler. „Es war davon auszugehen, dass man die Unfallstelle finden wird“, sagte Christoph Kern bei der Urteilsverkündung. Deshalb sei es richtig gewesen, den Zeugen nicht in der Dunkelheit auf dem Standstreifen warten zu lassen – und ihn damit nicht ebenfalls noch einer Gefahr auszusetzen. Auch die Augsburger Staatsanwaltschaft hatte den Fall untersucht. Die Ermittler sahen aber kein strafbares Verhalten bei den Beteiligten. "Kommentar

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