Riedstrom: Durchbruch bei der Entschädigung
Wenn in Faimingen Donauwasser in die Fluren ausgeleitet wird, gibt es einen finanziellen Ausgleich für betroffene Landwirte. Gleich drei Minister haben gestern die Erklärung unterschrieben. Wie der Bauernverband die Sache sieht
Einige Landwirte im Landkreis Dillingen haben das Szenario im Juni 2013 noch deutlich vor Augen. Die Donau hatte sich in diesen Frühlingstagen gleich zweimal zu einem reißenden Fluss verwandelt. Um die Unterlieger zu schützen, wird bei drohenden Katastrophen an der Staustufe Faimingen Wasser ins Donauried ausgeleitet. Das passiert ab einer Durchflussmenge von 750 Kubikmetern pro Sekunde. Dann springt der Riedstrom an, er verwandelt Fluren von Lauingen bis Tapfheim in eine Wasserfläche. 2013 standen etwa 3000 Hektar Wiesen und Äcker in der Region unter Wasser. „Seit 1999 war dies bereits das fünfte Mal in Folge“, sagt der Kreisgeschäftsführer des Bayerischen Bauernverbands (BBV), Eugen Bayer. Der Schaden habe bei etwa drei Millionen Euro gelegen.
Weil die Überschwemmungen durch den Riedstrom von Menschenhand gemacht werden, will der BBV seit Jahren einen Rechtsanspruch auf Entschädigungen durchsetzen. Gestern haben die Landwirte dabei einen Durchbruch errungen. Gleich drei Minister – Umweltministerin Ulrike Scharf, Landwirtschaftsminister Helmut Brunner und Finanzminister Markus Söder – haben in der Staatskanzlei in München mit dem Bayerischen Bauernverband eine Einigung zum Riedstrom unterzeichnet. BBV-Kreisobmann Klaus Beyrer spricht von einem Meilenstein. „Dies ist eine politische Absichtserklärung, dass unsere Schäden bei Hochwasser ausgeglichen werden“, sagt Beyrer. Basis dafür seien die beiden Hochwasser-Ereignisse des Jahres 2013. Da habe der Freistaat die Schäden nahezu vollständig ausgeglichen. „Ein bisschen etwas bleibt aber immer an den Betroffenen hängen“, merkt der Aislinger an.
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Die Diskussion ist geschlossen.
Riedstrom: Durchbruch bei Entschädigung....ist Augenwischerei!
Man sollte sich durch schöne Worte aus der Politik nicht blenden lassen. Zitat: "Den Rechtsanspruch konnten die Bauern im Landtag nicht durchsetzen." Das heißt: es gibt keinen Rechtsanspruch auf Entschädigung, den gab es auch nie. Alles Weitere sind schöne Worte mit einer psychologisch wie politisch positiv wirksamen, medialen Vermarktung. Eine Absichtserklärung ist nun mal kein Gesetz mit Rechtsanspruch. Der Status Quo, nämlich eine Entschädigung nach Entscheidung und Kassenlage im Landtag hat sich damit nicht geändert. Alles ist wie es schon immer war. Es wird entschädigt, wenn man halt will oder wenn Landtagswahlen sind wie 2013. Fazit: eine gelungene PR-Aktion ohne wirklich etwas bewegt zu haben oder etwas geben zu müssen, gell, ist nicht bald wieder Wahl!?
Michael Audibert, Blindheim