Opfer erzählt: Wie mich ein Einbrecher fast umbrachte
Man wacht auf, hört Lärm – und steht einem Einbrecher gegenüber. Fridolin Waschhauser ist das passiert. Der Mann sticht auf ihn ein. Nun sehen sie sich vor Gericht.
Es war ein Albtraum, den Fridolin Waschhauser erlebt hat. Was in der Nacht zum 16. Dezember 2015 passiert ist, hat sein Leben verändert – und es fast zerstört. In jener Nacht ertappt er, heute 58, einen Einbrecher in seinem Haus in Kötz (Kreis Günzburg). Nun, gut ein Jahr später, stehen sie sich vor dem Memminger Landgericht wieder gegenüber. Der mutmaßliche Täter muss sich seit Donnerstag wegen versuchten Mordes, gefährlicher Körperverletzung und schweren räuberischen Diebstahls verantworten, die damalige Freundin wegen Beihilfe zum Wohnungseinbruchdiebstahl.
„Es tut mir furchtbar leid, dass er verletzt wurde“
Während die schwangere 24-Jährige sich noch nicht äußern will, gibt der 21-Jährige, der seit März 2016 in Untersuchungshaft sitzt, den Einbruch zu. Er bestreitet allerdings, dass er Waschhauser umbringen wollte: „Es tut mir furchtbar leid, dass er verletzt wurde.“ Hätte er das wirklich tun wollen, hätte er es gekonnt, sagt er, als das Opfer vor ihm auf dem Boden lag. Stattdessen sei er aber aus dem Haus geflohen.
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Die Diskussion ist geschlossen.
Im Spiegel war vor kurzem ein Bericht über Einbrecher. Ein erwischter Rumäne berichtete: Deutschland ist ein Paradies für Einbrecherbanden aus Osteuropa. Und zwar wegen unseren Gesetzen.Szenario: Ein Einbrecher wird auf frischer Tat erwischt, hat bei diesem Einbruch noch nichts erbeutet. Bei der Durchsuchung seiner Wohnung werden 100.000€ und 50 Goldmünzen gefunden. Wenn dem Einbrecher nicht explizit nachgewiesen werden kann, dass das Geld und das Gold aus Einbrüchen stammen, kann es ihm nicht weggenommen werden. Er geht maximal 6 Monate ins "schlimme" deutsche Gefängnis, verdient im Gefängnis mit Arbeiten sogar noch Geld, wird entlassen und kann mit seiner Beute wieder abziehen. Wäre das Gleiche in Frankreich oder Amerika passiert, müsste er nachweisen, dass er das Geld rechtmäßig besitzt. Ansonsten wird es konfisziert.
Wäre das Gleiche in Frankreich oder Amerika passiert, müsste er nachweisen, dass er das Geld rechtmäßig besitzt. Ansonsten wird es konfisziert.
Ja, Alois R., genau so müßte das auch sein, aber wer macht bei uns so tolle Gesetze für Kriminelle?
Bestimmt nicht die Lobby der Einbrecher. Bei uns ist halt die Beweislast umgekehrt. Der unrechtmäßige Erwerb bzw. Besitz muß von der Justiz nachgewiesen werden. In wessen Interesse ist das wohl?
Wenn unsere Politiker an unser erarbeitetes Geld wollen, sind sie doch schon erfinderisch. Soli, Ökosteuer, EEG, das ging ratzfatz. Nur bei den Verbrechern geht das komischerweise nicht!
Für Alois R. & Georg Kr.
Wenn wir anfangen uns darüber Gedanken zu machen, könnte man sehr ärgerlch werden.
Ärgerlich ist, dass man jede Woche die Klagelieder der Polizei hört, wie überlastet man doch ist. Haben sie dann zufällig mal einen gefangen, lässt ihn die Justiz wieder laufen! Die Polizei sollte mal bei ihrem Dienstherrn vorsprechen und nicht immer nur jammern. Bei meinem Nachbarn wurde letztes Jahr eingebrochen. Nach dem Anruf bei der Polizei wurde ihm mitgeteilt, dass sie erst am nächsten Tag kommen, sie hätten keine Zeit! Wenn sie dann aber mal einem kleinem Kiffer auf der Spur sind, dann wird großes Kino gemacht. Ein Witz .....