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Die rechtliche Lage
20.06.2012

Facebook: Ein Instrument mit dem die Gesellschaft arbeitet

Hans-Peter Kammerer, Pressesprecher des Polizeipräsidiums Oberbayern-Nord.
2 Bilder
Hans-Peter Kammerer, Pressesprecher des Polizeipräsidiums Oberbayern-Nord.
Foto: Archiv

Was ist nun am Wochenende in Landsberg erlaubt, was verboten? Und wie kann man verantwortlich mit Facebook umgehen. Die Fragen beantworteten fürs LT Arno Helfrich vom Kommissariat für Opferschutz und Prävention in München und Hans-Peter Kammerer, Pressesprecher des Polizeipräsidiums Oberbayern-Nord in Ingolstadt.

Die Facebook-Party am Samstag ist vom Landratsamt verboten worden. Wer trotzdem zwischen Freitagmitternacht und Montagmorgen in Landsberg, Kaufering oder Igling mit einer solchen Party in Verbindung gebracht wird, dem drohen 1000 Euro Bußgeld. Aber was ist, wer trotzdem in anderem Rahmen feiern will – zum Beispiel auf der Landsberger Wies’n? Drohen Partywilligen, die zum Beispiel mit Alkohol zum „Vorglühen“ anreisen, auch Strafen? Wir haben nachgefragt bei der Polizei.

Arno Helfrich erläutert, wie gefährlich ein falscher Klick im Internet sein kann und die rechtlichen Grenzen: Bei Facebook liege die Altersgrenze bei 13. Das könne man im Kleingedruckten nachlesen. Wenn sich trotzdem jemand vorher anmeldet, könne man das nicht den Kindern vorwerfen, sondern den Eltern. Zu den Gefahren sagt er: "Grundsätzlich ist es schwierig, immer nur von Gefahren zu sprechen. Diese neue Medium ist ja per se nicht schlecht. Es ist ein Instrument, mit dem unsere Gesellschaft immer mehr arbeitet. Wenn wir das grundsätzlich unter dem negativen Aspekt sehen, sollten wir es abschaffen. Aber es gehört immer mehr zu unserem Leben und wir Erwachsene sollten unseren Kindern lernen, mit diesem neuen Medium umzugehen. Das ist genauso wie beim sicheren Verhalten im Straßenverkehr."

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